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Energiepapier - 7. Ministerrat (12.10.06)
Strategien für Industrie, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit stehen im Mittelpunkt der europäischen Prioritäten: Im Rahmen von Lissabon und Hampton Court geht es darum, der weltweiten Konkurrenz erfolgreich entgegenzutreten und durch verstärkte Investitionen in Spitzenbereichen ein starkes Wachstum zu garantieren. Diese Fragen werden zentrales Thema der deutschen EU-Ratspräsidentschaft im 1. Halbjahr 2007 sein. Unsere beiden Länder möchten im Hinblick darauf in zukunftsweisenden Bereichen wie dem Energiesektor, dem Klimaschutz, der Raumfahrt und der digitalen Wirtschaft ihre Anstrengungen auf bilateraler und europäischer Ebene ausweiten.
1. Frankreich und Deutschland möchten aktiv zu einer Energiepolitik in Europa beitragen, die auf wettbewerbsfähige Energiekosten und mehr Versorgungssicherheit für die gesamte EU abzielt und unsere Ziele beim Umweltschutz, insbesondere der Bekämpfung der Klimaerwärmung, berücksichtigt.
In Kenntnisnahme der Vorschläge des Grünbuchs der Kommission "Eine europäische Strategie für nachhaltige, wettbewerbsfähige und sichere Energie" (März 2006) und im Wissen um die bevorstehende Vorstellung einer Begutachtung der Energiestrategie der EU durch die Kommission („Strategic EU Energy Review“) arbeiten unsere beiden Länder eng zusammen, um eine schnelle Umsetzung der in diesem Bereich vom Europäischen Rat bei seinen Sitzungen im März und im Juni 2006 vorgegebenen Leitlinien zu erreichen sowie einen anspruchsvollen Energie-Aktionsplan beim kommenden Frühjahrsgipfel der EU zu verabschieden. Die Zusammenarbeit unserer beiden Länder wird auch die Arbeit von deutschen und französischen Industrieunternehmen in diesem Bereich berücksichtigen.
2. Unsere beiden Länder sind entschlossen, durch eine Stärkung und Umwandlung bereits bestehender Dialoge in Energiepartnerschaften (besonders mit großen Energie produzierenden Ländern, aber auch mit wichtigen Verbraucherländern) einen wesentlichen Beitrag zu den Energieaußenbeziehungen der EU zu leisten. Zur Stärkung dieser Zusammenarbeit in den Energieaußenbeziehungen gehören eine Zusammenarbeit bezüglich der Energiepolitiken der jeweiligen Länder auf breiter Ebene sowohl auf der Angebots- als auch auf der Nachfrageseite, bei der Stärkung der Energieinfrastruktur, im Bereich Energieeffizienz und beim wirtschaftlich effizienten Ausbau der erneuerbaren Energien, mit dem Ziel, eine höhere Energiesicherheit, eine größere Transparenz und Verlässlichkeit der Märkte und eine gegenseitige Öffnung für Investitionen unter Einhaltung der Wettbewerbsregeln zu erreichen.
Beide Länder werden zudem ihre gemeinsamen Anstrengungen dahingehend vertiefen, die Anwendung der flexiblen Mechanismen des Kyoto-Protokolls zu fördern, und die Entwicklung der Klimapolitik als Teil der außenpolitischen Tätigkeit der EU stark zu unterstützen. Unter anderem werden sie sich eng und regelmäßig über ihre jeweilige Energiepolitik gegenüber Drittstaaten abstimmen.
Die Energiepartnerschaft EU-Russland muss auf den Grundsätzen beruhen, die in die auf dem G8-Gipfel in St. Petersburg verfasste Erklärung über weltweite Energiesicherheit (16. Juli 2006) eingeflossen sind: Gegenseitigkeit, Nichtdiskriminierung, Verlässlichkeit und langfristige Versorgungssicherheit, gegenseitiger Zugang zu Märkten und Infrastrukturen und gegenseitige Öffnung für Investitionen unter Einhaltung der Wettbewerbsregeln und der Prinzipien des Vertrags über die Energiecharta. Unsere beiden Länder wünschen, dass die oben genannten Grundsätze der Energiebeziehungen zwischen der EU und Russland im künftigen EU-Russland–Rahmenabkommen (Partnerschafts- und Kooperationsfolgeabkommen – PKA) verankert werden, das dem auslaufenden PKA folgen soll. Um eine ausgewogene und stabile Energiepartnerschaft zwischen Russland und der EU zu schaffen, sind Frankreich und Deutschland der Ansicht, dass Russland schnell und wirksam die Inhalte der Energiecharta und des Transitprotokolls anwenden sollte. Frankreich und Deutschland werden sich im Rahmen der flexiblen Mechanismen des Kyoto-Protokolls bemühen, Joint Implementation-Projekte im Energiebereich (Energieeffizienz und erneuerbare Energien) in Russland in Partnerschaft mit russischen Akteuren voranzubringen.
Unsere beiden Länder möchten ferner starke Energiepartnerschaften der EU mit den Energie produzierenden Ländern Zentralasiens, des Kaspischen Beckens und Nordafrikas (u.a. Algerien) sowie mit Transitländern wie der Ukraine und Moldawien entwickeln. Es geht darum, unsere Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Infrastrukturen für den Energietransport zu vertiefen und durch gemeinsame Spielregeln, Normenangleichung und eine verstärkte Einbindung in den europäischen Energiemarkt Versorgungssicherheit zu garantieren. Dieser Aspekt soll in die künftige Zusammenarbeit im Rahmen der europäischen Nachbarschaftspolitik und insbesondere in die geplante verstärkte Zusammenarbeit mit der Ukraine im Zusammenwirken mit den Energieversorgungsunternehmen und ihren Verbänden (z.B. UCTE, Eurelectric) einfließen.
In diesem Geiste werden unsere beiden Länder gemeinsam ehrgeizige Vorschläge zur inhaltlichen Vertiefung der EU-Nachbarschaftspolitik entwickeln, in denen es vor allem um den Energiesektor als Schlüsselfaktor einer vertieften und langfristig angelegten Partnerschaft mit den östlichen und südlichen Nachbarn geht. Sie beschließen eine vertiefte langfristige Zusammenarbeit ihrer beiden diplomatischen Netze in Richtung aller Nachbarländer, ganz besonders für den Energiesektor.
Um an der Verbesserung der weltweiten Energiesicherheit mitzuwirken, unterstützen Frankreich und Deutschland die Initiative für Transparenz in der Rohstoffindustrie (EITI) in vollem Umfang und werden sich auf diesem Gebiet eng abstimmen. Unsere beiden Länder streben an, im neu einzurichtenden Aufsichtsgremium („Board“) alternierend einen Sitz wahrzunehmen.
3. Unsere beiden Länder werden ebenfalls eng bei der Weiterentwicklung und Vollendung eines echten Energiebinnenmarkts zusammenarbeiten. Um die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie zu stärken und Bürgern und Unternehmen weiterhin einen kostengünstigen Zugang zu Energie zu ermöglichen, streben sie eine Energiepolitik in Europa an, die eine stärkere Integration der Gas- und Strommärkte ermöglicht, die Durchführung der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften und einen transparenten Investitionsrahmen sicherstellt und für die Netzbetreiber eine höhere Investitionssicherheit schafft. Deutschland und Frankreich sind entschlossen, im Rahmen der Umsetzung des zweiten Binnenmarktpakets bis zum 1. Juli 2007 ihre Strom- und Gasmärkte vollständig zu öffnen (EU-Binnenmarktrichtlinien von 2003). Konkrete Fortschritte beim Ausbau des Wettbewerbs und ein gutes Funktionieren des Binnenmarktes innerhalb des geltenden EU Rechtsrahmens haben nach Ansicht unserer Länder Vorrang vor möglichen neuen legislativen Maßnahmen auf europäischer Ebene. Sie unterstützen unter Beteiligung der Betreiber Projekte regionaler Zusammenarbeit. Mit dem Pentalateralen Energieforum für Nordwesteuropa verfolgen Deutschland und Frankreich gemeinsam mit den Niederlanden, Belgien und Luxemburg das Ziel, einen echten gemeinsamen Elektrizitätsmarkt im Rahmen des EU-Binnenmarkts zu schaffen. Deutschland und Frankreich unterstützen die Bemühungen der EU Kommission zu Leitlinien für mehr Transparenz im Gasspeicherbetrieb.
Frankreich und Deutschland werden, wie vom Europäischen Rat gefordert, parallel über Abstimmungs- und Reaktionsmechanismen sowie Mechanismen zur gegenseitigen Unterstützung in Versorgungskrisen nachdenken. Sie schlagen diesbezüglich vor, den Schwerpunkt auf die Verbesserung der Arbeit bereits bestehender Gremien zu legen, insbesondere einer vermehrten Aktivität und höherer Effizienz der Gas- Koordinierungsgruppe mit Blick auf die Fähigkeit, adäquat auf potentielle Versorgungskrisen zu reagieren. Unsere beiden Regierungen werden sich mit den betroffenen Akteuren über die verfügbaren marktkonformen Instrumente (einschließlich langfristiger Importverträge) austauschen, um deren Einfluss auf die Energiesicherheit, die Finanzierung der Energie-Infrastrukturen und die Funktionsfähigkeit des integrierten Marktes auf europäischer Ebene einschätzen zu können.
4. Deutschland und Frankreich begrüßen es, dass die EU-Kommission Energieeffizienz als einen ihrer Schwerpunkte ansieht, wie dies durch Vorlage ihres Aktionsplans Energieeffizienz deutlich wird. Unsere beiden Länder sind sich darin einig, dass wesentliche Beiträge zur langfristigen Sicherung der Energieversorgung auch durch verstärkte Energieeinsparung und Energieeffizienz erreicht werden können und müssen. Besonderes Potential zur Steigerung der Energieeffizienz sehen unsere Länder im Gebäudebereich und im Verkehrssektor. Deutschland und Frankreich halten es für notwendig, dass die Verbesserung der Energieeffizienz im Gerätebereich (inklusive des Stand-by-Verbrauchs) konsequent angegangen wird. Hierzu rufen sie dazu auf, die Öko-Design-Richtlinie der EU sowie die EU-Richtlinie über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen mit Leben zu erfüllen. Frankreich und Deutschland treten für die Berücksichtigung des Themas Energieeffizienz bei den Außenbeziehungen der EU mit Drittländern ein. Zum Erfolg der Lissabon-Strategie wird überdies ein verstärktes Auftreten unserer Länder mit Energieeffizienz-Technik auf den Weltmärkten beitragen.
5. Frankreich und Deutschland werden die vom Europäischen Rat bei der Kommission angeforderte Untersuchung über das Kosten-Nutzen-Verhältnis verschiedener Energieträger im Hinblick auf die Ziele der europäischen Energiepolitik (Sicherheit, Umweltverträglichkeit, Wettbewerbsfähigkeit) berücksichtigen und zu entsprechenden Schlussfolgerungen beitragen, und zwar unter Beachtung des Grundsatzes, nach dem jede Regierung das Recht hat, souverän über ihren eigenen Energiemix zu entscheiden. Sie werden ihre enge Zusammenarbeit im Bereich der nuklearen Sicherheit und der Entsorgung fortsetzen.
Unsere beiden Länder sind sich darüber einig, dass sie ihre Zusammenarbeit im Bereich Energievorausschau auch im Hinblick auf ein mittel- und langfristiges Gleichgewicht von Angebot und Nachfrage fortsetzen.
6. Eine ehrgeizige Forschungs- und Entwicklungspolitik im Bereich neuer Energietechnologien ist eine wichtige Voraussetzung einer langfristig wettbewerbsfähigen, umweltverträglichen und sicheren Energieversorgung. Wichtige Ansatzpunkte sind vor allem die Verbesserung der Energieeffizienz und der CO2-Bilanz auf Angebots- und Nachfrageseite, die Steigerung der Wirtschaftlichkeit der erneuerbaren Energien und längerfristig auch innovative Technologien zur Abscheidung und sicheren Speicherung von CO2. Derartige Innovationen tragen auch zur Wettbewerbsfähigkeit unserer Länder auf den Weltmärkten bei, da sie notwendig sind, um drängenden Zukunftsfragen wie Risiken bei der Rohstoffversorgung oder dem Klimawandel zu begegnen.
Unsere Länder werden ihre Zusammenarbeit im Bereich neue Energietechnologien und erneuerbare Energien fortsetzen. Sie soll sich in erster Linie konzentrieren auf umweltschonende Antriebstechnologien und Biokraftstoffe (die Initiative des letzten Ministerrats soll hier weiterentwickelt und durch Forschungsanstrengungen auf dem Gebiet der "grünen Chemie" ergänzt werden) sowie auf die bei der Konferenz „Renewables 2004“ vereinbarte Wachstumsinitiative Windenergie, die im aus der Konferenz hervorgegangenen Internationalen Aktionsplan festgeschrieben ist. Deutschland und Frankreich werden im Rahmen der bestehenden multilateralen Kooperationen weiter zusammen an Techniken zur Abscheidung und sicheren Speicherung von bei der Energieumwandlung anfallendem CO2 arbeiten. Unsere Länder streben ein ehrgeiziges und verpflichtendes Quotenziel für umweltgerecht hergestellte Biokraftstoffe für 2015 an und werden bei der Weiterentwicklung von Kraftstoffnormen zusammenarbeiten. Auch bei Technologien und Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz im Gebäudebereich sowie bei der Bauforschung besteht die Absicht, die Kooperation zu vertiefen.
Frankreich und Deutschland sind sehr besorgt angesichts der sich immer schneller vollziehenden Klimaänderung, deren Auswirkungen sich in unseren beiden Ländern bereits bemerkbar machen. Die EU muss auch weiterhin eine treibende Kraft in der internationalen Klimapolitik sein und sich dafür einsetzen, dass eine Erderwärmung von mehr als 2°C verhindert wird; unsere beiden Länder engagieren sich gemeinsam für die Erarbeitung einer internationalen Klimaschutzregelung, mit der dieses Ziel erreicht werden kann. Dazu bringen sie sich auf konstruktive Weise in internationale Beratungsprozesse über die Fortentwicklung des Kyoto-Protokolls und der Klimarahmenkonvention ein.
Frankreich und Deutschland sind davon überzeugt, dass der Klimaänderung nur begegnet werden kann, wenn die energiebedingten CO2-Emissionen in allen Bereichen weiter verringert werden und dass daher vor allem im Energiesektor die Investitionen in energieeffiziente und emissionsarme Technologien sowie in erneuerbare Energien verstärkt werden müssen. Die flexiblen Mechanismen des Kyoto-Protokolls spielen sowohl innerhalb der EU im Rahmen des EU-Emissionshandels als auch international insbesondere im Rahmen von Klimaschutzprojekten (Joint Implementation und Clean Development Mechanism) eine entscheidende Rolle. Wichtig wird sein, dass diese Mechanismen zu einem noch wirksameren Klimaschutzinstrument gemacht werden.
Da das Klimaproblem von weltumspannender Bedeutung ist, sind gemeinsame Anstrengungen aller Länder auf internationaler Ebene notwendig, einschließlich deutlich höherer Reduktionsanstrengungen aller wirtschaftlich weiter fortgeschrittenen Länder. Frankreich und Deutschland weisen erneut darauf hin, dass in einem künftigen ausgewogenen und flexiblen Rahmen die Gruppe der Industrieländer ihre Emissionen bis 2020 um 15-30 % und bis 2050 um 60-80 % gegenüber 1990 reduzieren sollten. Gleichzeitig wollen sich beide Länder im Rahmen der Erarbeitung einer internationalen Klimaschutzregelung dafür einsetzen, dass alle großen Treibhausgasproduzenten effektiv eingebunden und die Modalitäten neu und differenziert gestaltet werden, damit auch die großen Entwicklungsländer und die Schwellenländer sich an den Bemühungen beteiligen.
Darüber hinaus sind Frankreich und Deutschland der Auffassung, dass es wichtig ist, die Emissionen des Luftfahrtsektors und aus der Entwaldung in Entwicklungsländern in die internationalen Klimaschutzregelungen aufzunehmen.
Unsere beiden Länder werden die Durchführung von Projekten zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen in den großen Schwellenländern (Brasilien, China, Indien) im Rahmen des Entwicklungsmechanismus (Clean Development Mechanism – CDM) des Kyoto-Protokolls fördern.
1. Unsere beiden Länder arbeiten in der Raumfahrt seit mehr als 30 Jahren eng und mit Erfolg zusammen. Im Rahmen der Programme der Europäischen Weltraumorganisation (ESA) wurden beachtliche Fortschritte bei der Untersuchung und Erforschung des Weltraums, bei Innovationen der Spitzentechnologie, dem Zugang zum Weltraum und neuen Anwendungen für die Bürger erreicht.
Deutschland und Frankreich sind sich bewusst, wie sehr der Ausbau der Raumfahrtpolitik mit der Entwicklung sichtbarer, konkreter und wachstumsfördernder Zukunftsprojekte zur internationalen Ausstrahlung, zur Unabhängigkeit der Europäischen Union und zu ihrer Akzeptanz bei den Bürgern beiträgt. Sie beabsichtigen, zur Schaffung einer ehrgeizigen europäischen Weltraumpolitik beizutragen, besonders im Hinblick auf eine Mitteilung zur europäischen Raumfahrtpolitik während der deutschen EU-Präsidentschaft. Elemente hierzu sind in dem von der bilateralen Arbeitsgruppe des französischen Ministeriums für Forschung und des Bundeswirtschaftsministeriums erarbeiteten gemeinsamen Dokument vom Sommer diesen Jahres enthalten.
2. Unsere beiden Länder sind der Auffassung, dass Europa zur Schaffung einer wettbewerbsfähigen europäischen Raumfahrtindustrie die Mittel für Raumfahrtprogramme noch gezielter einsetzen und durch gemeinsame Initiativen Impulse für Wachstum in Europa geben kann.
Sie haben eine gemeinsame Vision vom Weltraum als Wirtschaftssektor der Zukunft, als Garant für die Unabhängigkeit Europas, als Feld für strategische Forschung und als Multiplikator von Investitionen. Sie erkennen voll und ganz an, dass sich die europäische Industrie weiterentwickeln und ihre Wettbewerbsfähigkeit auf dem Weltmarkt steigern muss.
3. Die europäische Zusammenarbeit hat auf einem von starker Konkurrenz geprägten und für die Entwicklung der Spitzenindustrien und der Informationsgesellschaft entscheidenden Sektor die Umsetzung bedeutender Projekte wie Galileo oder GMES vorzuweisen. In diesem Zusammenhang setzen unsere beiden Länder ihre Zusammenarbeit fort, um die einwandfreie Installation des Galileo-Systems und die umfassende Nutzung aller seiner Dienste zu gewährleisten.
Unsere beiden Länder wissen auch um die Bedeutung der europäischen Raumfahrtpolitik für die Erfüllung bestimmter Sicherheitsbedürfnisse der Europäischen Union und um ihr Potenzial für die GASP und die ESVP.
Auf diesem für die Innovationsfähigkeit und die Entwicklung der wissensbasierten Wirtschaft in Europa entscheidenden Gebiet haben unsere beiden Regierungen wichtige Initiativen wie das Projekt Quaero ergriffen, das auf eine neue Generation von Such- und Navigationstechnologien für das Internet der Zukunft und mithin den webbasierten Informations- und Wissenszugang ausgerichtet ist. Beide Regierungen haben die Absicht, ihre Zusammenarbeit zu intensivieren.
Unsere beiden Länder sind sich ihrer Verantwortung bei der Gestaltung einer globalen Wissensgesellschaft bewusst und wollen die Wettbewerbsfähigkeit Frankreichs, Deutschlands und Europas beim Zugang und der Nutzung von digitalen Inhalten und von Wissen als wichtigste Ressource des 21. Jahrhunderts verbessern.
Frankreich und Deutschland wollen ihre jeweiligen Stärken im Bereich der innovativen Technologien, und zwar bei Forschung und Management der digitalen audiovisuellen Inhalte, im Geiste der Partnerschaft bündeln und weiterentwickeln. In beiden Ländern wurde ein industrielles Konsortium gegründet, das eine Reihe von wissenschaftlichen Einrichtungen einschließt. Die industrielle Führung in Frankreich liegt bei der Fa. Thomson S.A., in Deutschland bei der empolis GmbH. Von staatlicher Seite jeweils zuständig sind das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie sowie die Agence de l’Innovation Industrielle (AII). Die beiden Regierungen sowie die Unternehmen haben die entsprechende Finanzierung bereit gestellt. Sie erarbeiten ein großes deutsch-französisches Projekt, Quaero, dem beide Regierungen hohe Bedeutung beimessen. Bis zum Jahresende wird eine Vereinbarung über den Projektaufbau und das Verhältnis der verschiedenen deutschen und französischen Projektbeteiligten zueinander angestrebt. Ziel ist es, Anfang 2007 das Projekt zu starten.
Frankreich und Deutschland sind sehr beunruhigt angesichts des zunehmenden globalen Wettbewerbs beim Zugriff auf digitale Inhalte und deren Verwertung. Unsere beiden Länder sind daher fest entschlossen, mit der Entwicklung der Technologien zur Erschließung multimedialer und multilingualer Inhalte - verbunden mit Methoden zur Wahrung der Rechte der Eigentümer - auch unsere und andere europäische Kultureinrichtungen zu befähigen, in eigener Regie den Zugriff auf ihre kulturellen „Schätze“ innovativ aufbereiten und strukturiert einem breiten Publikum online anbieten zu können. Unsere Länder begrüßen die Schaffung neuer digitaler Inhalte durch die Europäische Digitalisierte Bibliothek.
Frankreich und Deutschland möchten durch Verringerung der digitalen Kluft und durch die Stärkung der Sicherheit und des Vertrauens der Nutzer einen wirklichen Zugang zur Informationsgesellschaft für alle ermöglichen.
Unsere beiden Länder werden zusammenarbeiten, um in der EU die besten Bedingungen für die wettbewerbliche Entwicklung von Infrastrukturen und Dienstleistungen der Zukunft zu schaffen. Frankreich und Deutschland stimmen darin überein, dass der Regulierungsrahmen Anreize für Investitionen in innovative Netze und Dienste gewährleisten muss, ohne dabei jedoch wettbewerbliche Verwerfungen in Kauf zu nehmen.
Sie werden durch gemeinsame Entscheidungen zur Sicherung der Interoperabilität des Handyfernsehens die Entwicklung von Fernsehdiensten erleichtern und die Entwicklung neuartiger Dienstleistungen, insbesondere von Satellitenanwendungen, fördern.
Deutschland und Frankreich sind entschlossen, die Außenwirtschaftspolitik ihrer Länder und die der Europäischen Union insgesamt besser aufeinander gemäß der zwei folgenden Grundgedanken abzustimmen :
Einerseits soll die internationale Wettbewerbsfähigkeit unserer beiden Länder und die der Europäischen Union gestärkt werden, damit sie für die Herausforderungen der Globalisierung gewappnet sind. Andererseits werden Deutschland und Frankreich sich mit ihren europäischen Partnern für mehr Sichtbarkeit, Kohärenz und einen klaren Mehrwert der EU-Außenwirtschaftspolitik einsetzen.
Deutschland und Frankreich wollen insbesondere durch folgende Maßnahmen zu diesen zwei Ziele beitragen:
• Unsere beiden Länder werden verstärkt zusammenarbeiten mit dem Ziel, die Qualität des Standorts Deutschland und Frankreich mit derjenigen von Drittländern zu vergleichen. Hier sollte unter Nutzung aller bereits vorhandener Standortvergleiche eine enge Zusammenarbeit zwischen AFII und Invest in Germany stattfinden, als deren Ergebnis bei einer der nächsten Sitzungen des deutsch-französischen Ministerrates ein Gesamtbild der Standortqualitäten vorgelegt werden könnte.
• Deutschland und Frankreich befürworten eine neue Schwerpunktsetzung im WTOAbkommen über Öffentliche Aufträge. Damit sollte längerfristig die Möglichkeit eröffnet werden, innerhalb der Europäischen Union ein System einzuführen, das den KMU den Zugang zu öffentlichen Aufträgen erleichtert, die aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihres Umfangs einen Beitrag zu ihrem Wachstum leisten können.
Dies würde eine Förderung der Wettbewerbsfähigkeit und der Entwicklung der europäischen KMU bedeuten, die eines der anerkannten Ziele der Lissabonstrategie darstellt.
• Deutschland und Frankreich wollen die Koordinierung zwischen den betroffenen staatlichen Exportkreditagenturen stärken, um rasch eine einheitliche Schnittstelle für die Leistung einer Finanzierungsgarantie beim Export der Airbus-Flugzeuge zu schaffen („level playing field“) und mithin den Fluggesellschaften, die Kunden des europäischen Herstellers sind, einen einfachen und wettbewerbsfähigen Dienst zu bieten.
• Deutschland und Frankreich wollen angesichts ihres wirtschaftlichen Stellenwerts innerhalb der Europäischen Union die dort laufenden Diskussionen über die Verbesserung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit weiterhin aktiv voranbringen.
Der Kommissionsvorschlag zu den außenwirtschaftlichen Aspekten der Wettbewerbsfähigkeit ist hierfür eine interessante Grundlage, insbesondere in Bezug auf die Strategie bilateraler Abkommen und den Schutz des geistigen Eigentums. Deutschland und Frankreich werden insbesondere dafür sorgen, dass diese Strategie die Wettbewerbsfähigkeit unserer Exportunternehmen auf den Märkten mit hohem Wachstumspotenzial stärkt. Dieser Ansatz sollte die Ziele einer nachhaltigen Entwicklung ebenso berücksichtigen wie ihre soziale und ökologische Dimension.
• Im Bereich der Außenhilfe wünschen Deutschland und Frankreich eine verstärkte Koordinierung der EU mit den anderen Akteuren (bilaterale Akteure, die internationalen Finanzinstitutionen (IFI) oder lokale Akteure). Es ist zudem notwendig, die Kohärenz der strategischen Planungen und die Koordinierung der europäischen Finanzinstrumente zu verbessern.