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Das Deutsch-Französische Tandem

Deutsch-französischer Standpunkt zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik

Seit dem 14. September 2010 stellen Frankreich und Deutschland gemeinsam Vorschläge für eine starke GAP vor. Diese Vorschläge stehen heute bei den Verhandlungen zwischen der Kommission, dem Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten im Mittelpunkt. In Anbetracht der Wirtschaftskrise, die durch Europa geht, sind Frankreich und Deutschland weiterhin überzeugt, dass eine nachhaltige, produktive und wettbewerbsfähige Landwirtschaft wichtig ist für Wachstum und Beschäftigung in Europa.

Die Europäische Union benötigt eine starke GAP über das Jahr 2013 hinaus. Für die Maßnahmen bedarf es Ressourcen, die unseren Zielen entsprechen. Die Landwirtschaft benötigt Stabilität und Sichtbarkeit. Eine abschließende Entscheidung über alle finanzrelevanten Fragen wird im Zusammenhang aller Politiken und des gesamten EU-Finanzrahmens getroffen werden.

Die Vorschläge der Kommission bezüglich der GAP nach 2013 werden das Bild der Landwirtschaft grundlegend verändern. Zu einem Zeitpunkt, wo die Verhandlungen in eine wichtige Runde gehen, möchten Frankreich und Deutschland ihren gemeinsamen Standpunkt zu folgenden Punkten verdeutlichen:

* Der Vorschlag zu einer Umverteilung der Beihilfen zwischen den Mitgliedstaaten, wie er von der Kommission vorgebracht wurde, stärkt die Legitimität der Gemeinsamen Agrarpolitik, indem jedoch die unterschiedlichen wirtschaftlichen Bedingungen in den einzelnen Mitgliedstaaten berücksichtigt werden. In dieser Hinsicht sollte jegliches Instrument zur Umverteilung der Direktbeihilfen zwischen den Mitgliedstaaten schrittweise vollzogen und in seinem Umfang begrenzt werden, ohne das innere Gleichgewicht in der Europäischen Union zu stören, und sich im Rahmen einer globalen Herangehensweise gestalten, die die beiden Säulen der GAP einbindet.

* Das Prinzip einer Ökologisierung der Direktbeihilfen stellt eine gute Gelegenheit für die nachhaltige Entwicklung der europäischen Landwirtschaft dar. Aber einige der von der Kommission vorgeschlagenen Modalitäten bergen das Risiko, nicht an die wirtschaftliche Lage und Herausforderungen der Landwirtschaft angepasst zu sein. Wie der erste Austausch im Agrarministerrat gezeigt hat, besteht erheblicher Diskussionsbedarf hinsichtlich der Ausgestaltung der Ökologisierungskomponente sowie der ökologischen Ausgleichsflächen. Darüber hinaus müssen die Vorschläge der Kommission unter anderem dahingehend verbessert werden, die Weideaufzucht aufzuwerten, neue nachhaltige Produktionssysteme zu unterstützen, das Cross-Compliance-System zu vereinfachen, pragmatische Lösungen für bestimmte Betriebsmodelle zu finden und insgesamt die Verwaltungskosten durch Vereinfachung zu minimieren.

* Die Kommission schlägt eine Dynamik der Konvergenz der Beihilfen zwischen Betrieben innerhalb eines Mitgliedstaates oder einer Region vor. Eine solche Dynamik soll darauf abzielen, die Gerechtigkeit in Bezug auf Beihilfen zu stärken. Sie muss aber auch die wirtschaftliche Lage der Betriebe und ihre unterschiedlichen Bedingungen berücksichtigen, wobei den Mitgliedstaaten viel Raum zu subsidiärem Handeln in Bezug auf die Umsetzungsweisen gelassen werden muss.

* Das Prinzip der Subsidiarität und der Berücksichtigung von regionalen Besonderheiten muss uns auch bei der Prüfung der folgenden Vorschläge der Kommission als Orientierung dienen: Festlegung einer Obergrenze, Gebietsabgrenzung von benachteiligten Gebieten und Bergregionen, besondere Instrumente für Junglandwirte oder Kleinbauern, Definition "aktiver Landwirt", Beihilfen für schwache Sektoren.

Die derzeitigen Marktinstrumente (wie vor allem Intervention, private Lagerhaltung) sind Teil eines Sicherheitsnetzes zum Schutz der Landwirtschaft vor großen Krisen in Europa. Einige müssen noch dahingehend verbessert werden, dass sie effektiver umgesetzt und vereinfacht werden. Es ist wichtig, dass in Krisenfällen Finanzmittel tatsächlich und rechtzeitig mobilisiert werden können. Die Diskussion über das Ende der Zuckerquotenregelung muss so geführt werden, dass der Anpassungsprozess nicht gefährdet wird; die Pflanzungsrechteregelung bei Weinreben soll fortgeführt werden. Die Position der Erzeuger soll gestärkt werden; allerdings darf es nicht zu Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt kommen.

Schließlich muss klar sein, dass eine Gemeinsame Agrarpolitik nur Sinn hat, wenn die Union eine klare Vorstellung von ihren Interessen in der Globalisierung und ihren Handelsbeziehungen mit ihren Handelspartnern besitzt. Im völkerrechtlichen Rahmen ist es wichtig anzuerkennen, dass für die Erzeuger aus der EU und aus Drittländern gleiche Wettbewerbsbedingungen hinsichtlich der EU-Standards gelten müssen, die den Anforderungen der Verbraucher und den gesellschaftlichen Anliegen (etwa Qualität, Gesundheit, Umwelt- und Tierschutz) Rechnung tragen.

Die französische und die deutsche Regierung werden ihren Dialog während der gesamten Dauer der Verhandlungen fortsetzen. Sie erneuern ihr Bestreben, im gleichen Zeitraum den Austausch zwischen den Landwirtschaftsverbänden der beiden Länder fortzusetzen.

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