Das Deutsch-Französische Tandem

Deutsch-französische Erklärung zum Klima - 9. Deutsch-Französischer Ministerrat (Straubing, 9. Juni 2008)

Deutschland und Frankreich bekräftigen ihre gemeinsame Entschlossenheit, bis Ende 2008 im Rat und im Europäischen Parlament eine politische Übereinkunft über das von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Klimapaket zu erzielen. Die Annahme des Klimapakets wird das ehrgeizige Ziel der Europäischen Union auf dem Gebiet der Bekämpfung des Klimawandels unterstreichen, in dem es der Union ein operatives Werkzeug zur Erfüllung der auf dem Europäischen Rat im März 2007 eingegangenen Verpflichtungen an die Hand gibt. Dies wird es der Union ermöglichen, bei den in Bali geführten internationalen Verhandlungen als treibende Kraft zu wirken.

Für Deutschland und Frankreich ist die Verwirklichung des Ziels, im Rahmen der Vereinten Nationen ein globales Übereinkommen für die Zeit nach 2012 zu erreichen, das auf dem Prinzip gemeinsamer, aber differenzierter Verantwortung beruht, von überragender Bedeutung. Das internationale Klimaregime sollte sich auf legitime Prinzipien der Gleichberechtigung, wie z.B. die langfristige Konvergenz der Pro-Kopf-Emissionen in den verschiedenen Ländern stützen.

Deutschland und Frankreich beabsichtigen, mit der Annahme des Klimapakets zum Fortschritt internationaler Verhandlungen beizutragen. Europa muss auch die Notwendigkeit erkennen, die Entwicklungs- und Schwellenländer in ihren Bemühungen um die Begrenzung von Emissionen zu unterstützen, auch auf dem Gebiet der Technologie. Ein Teil des aus dem Verkauf von Emissionsquoten in Europa erzielten Einkommens sollte zur Finanzierung gemeinsamer Bemühungen eingesetzt werden, und die Mitgliedstaaten sollten darüber befinden, welche Projekte sie unterstützen.

Um den Abschluss eines möglichst weitreichenden internationalen Übereinkommens zu erleichtern, muss die Europäische Union ferner Instrumente aufzeigen, die der Gefahr der Verlagerung von CO2-Emissionsquellen Rechnung tragen, die für energieintensive Industrien im globalen Kontext wettbewerbsgeprägter Märkte Anlass zur Sorge gibt, wie dies in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rats vom März 2008 zum Ausdruck kommt. Auf dieser Grundlage kommen beide Länder überein, die kostenlose Zuteilung von Emissionsrechten an Industrien zu prüfen, wenn deren Wettbewerbsfähigkeit gefährdet ist, und zwar entsprechend ihrer Produktion; weiterhin werden sie die Schaffung eines mit WTO-kompatiblen Mechanismus prüfen, um Importe in den Emissionshandel einzubeziehen und Exporte zu fördern. Darüber hinaus ist es von wesentlicher Bedeutung, im Jahr 2009 festzulegen, welche Industrien betroffen sind, um ihnen die Planungssicherheit zu geben, die sie zur Einwerbung von Investitionen benötigen.

Druckversion