Deutsch-Französische Erklärung von Berlin (31. Mai 2021)

Im Vertrag von Aachen haben Deutschland und Frankreich ihre Entschlossenheit bekräftigt, gemeinsam an einer starken, souveränen, nachhaltigen und resilienten Europäischen Union zu arbeiten. Anknüpfend an die Gemeinsame Erklärung Deutschlands und Frankreichs vom 18. Mai 2020 und die Vorschläge für die wirtschaftliche Erholung Europas hat sich die Europäische Union das Rüstzeug für einen dynamischen Wiederaufschwung gegeben. Wir sind überzeugt, dass wir nur durch Solidarität und Geschlossenheit innerhalb der Europäischen Union sowie durch globale Zusammenarbeit konstruktive und zukunftsorientierte Antworten auf die Herausforderungen unserer Zeit finden können.

Frankreich und Deutschland begrüßen den Auftakt der Konferenz über die Zukunft Europas, die greifbare und konkrete Ergebnisse zum Nutzen unserer Bürgerinnen und Bürger hervorbringen soll.

Deutschland und Frankreich werden ihre bilaterale Zusammenarbeit weiterhin stärken und sind gleichzeitig bestrebt, sie in den Dienst der Ziele der Europäischen Union sowie ihrer Grundwerte und Grundsätze zu stellen. Die erfolgreiche Umsetzung wichtiger bilateraler Vorhaben, die seit der Unterzeichnung des Vertrags von Aachen ins Leben gerufen wurden, ermutigt uns, diesen Weg weiter zu beschreiten.

Erste Lehren aus der Pandemie

1. Die derzeitige Krise hat gezeigt, dass Europas Widerstands- und Handlungsfähigkeit gestärkt werden müssen. Wir haben daher vereinbart, auf die Sicherstellung widerstandsfähiger und nachhaltiger EU-Lieferketten und auf die Gewährleistung strategischer Souveränität im Gesundheitssektor in Bezug auf Covid-19-Impfstoffe und auf zentrale Medizinprodukte zur Bekämpfung der Pandemie hinzuarbeiten. Mit unseren europäischen und internationalen Partnern arbeiten wir gemeinsam an gezielten Forschungs- und Innovationsinitiativen. Wir erkennen an, dass unsere Investitionskapazitäten für die Entwicklung von Therapien und Impfstoffen gegen COVID-19 aufgestockt und unsere Vorsorgestrukturen mit Blick auf neue Pathogene durch einen „One Health“-Ansatz gestärkt werden müssen.

2. Wir erachten die rasche Annahme des Maßnahmenpakets für die europäische Gesundheitsunion als wesentlichen Schritt, um gemeinsam Lehren aus der Krise zu ziehen. Ein entscheidender Schritt ist die Stärkung des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) durch Einrichtung einer dauerhaften „Task Force Gesundheit“ der EU und die Einbeziehung von Verbindungsbeamten in den Mitgliedstaaten. Andere europäische Agenturen wie die EMA sollten ebenfalls gestärkt werden.

3. Mit Blick auf mehrere wichtige Arzneimittelwirkstoffe und andere zentrale Güter hat die Gesundheitskrise die Abhängigkeit Europas von Drittstaaten sichtbar gemacht. Europa sieht sich zunehmender Arzneimittelknappheit gegenüber und kontrolliert nicht die gesamte Wertschöpfungskette im Bereich der Gesundheitsindustrie. Jedoch hat Europa dank seiner herausragenden Forschung und gut entwickelten Industrie das Potenzial, bei der Entwicklung und industriellen Nutzung neuer Gesundheitstechnologien sowie bei Innovationen in ausgereiften Märkten eine globale Führungsrolle einzunehmen. Frankreich und Deutschland werden deshalb die Entwicklung gemeinsamer industrieller Initiativen im Gesundheitssektor anstreben.

4. Damit die EU ihre Widerstandsfähigkeit nach der COVID-19-Krise erhöhen kann, unterstützen wir die Initiativen zur Verbesserung der Qualität und Sicherheit der Patientenversorgung sowie der grenzüberschreitenden Mobilität von Patienten, zur Erarbeitung einer europäischen Arzneimittelpolitik auf der Grundlage der bestehenden Aufteilung von Zuständigkeiten zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten und zur Einrichtung einer neuen Behörde für Krisenmanagement und Pandemievorsorge, wie mit der neuen EU-Behörde für die Krisenvorsorge und -reaktion bei gesundheitlichen Notlagen (HERA) vorgesehen, wobei eine Überschneidung mit bestehenden EU-Agenturen vermieden und ein europäischer Raum für Gesundheitsdaten (EHDS) geschaffen werden sollen.

5. Wir bekennen uns zu einem offenen, transparenten und multilateralen Ansatz und bekräftigen erneut unsere Unterstützung für alle Säulen des Kooperationsrahmens für beschleunigten Zugang zu Instrumenten für die Bekämpfung von COVID-19 (ACT-Accelerator), einschließlich seiner COVAX-Fazilität, zu der die EU einen maßgeblichen Beitrag leistet. Wir erkennen an, dass es von entscheidender Bedeutung ist, den ACT-Accelerator zu diesem Zweck mit angemessenen Mitteln auszustatten. Ferner erkennen wir an, wie wichtig es ist, Impfdosen über Mechanismen des ACT-Accelerator zu verteilen, wie kürzlich von Deutschland und Frankreich angekündigt. Wir bekennen uns auch zur Stärkung der WHO als weltweit führender Organisation für die Bekämpfung von Pandemien sowie zur aktiven und führenden Rolle der EU in diesem Stärkungsprozess.

6. Wir erkennen an, dass Maßnahmen in Richtung Wiederaufschwung mit der Agenda 2030 in Einklang gebracht werden müssen. Durch die Pandemie haben sich bestehende prekäre Verhältnisse weltweit verschlechtert, wovon insbesondere Frauen und Mädchen betroffen sind. Wir erinnern daran, wie bedeutsam es ist, Geschlechtergerechtigkeit auf allen Ebenen und in allen politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bereichen herzustellen. Das anstehende Forum für Generationengerechtigkeit in Paris ist eine Chance, die Bedeutung des Schutzes von Frauenrechten, insbesondere in der Zeit nach der Pandemie, gemeinsam hervorzuheben.

Die Pandemie hat auch verdeutlicht, wie wichtig es ist, ein ehrgeiziges neues globales Rahmenwerk für biologische Vielfalt anzunehmen, das grundlegende Veränderungen in unseren Gesellschaften und Volkswirtschaften bewirken, die Umsetzung stärken und zur erheblichen Reduzierung der Gefahr von Zoonosen und auch Pandemien beitragen kann. Wir bekennen uns zur Annahme dieses Rahmenwerks auf der 15. Konferenz der Vertragsstaaten des Übereinkommens über die biologische Vielfalt sowie zu seiner Umsetzung.

Konsolidierung der wirtschaftlichen Erholung und Widerstandsfähigkeit

7. Mit den entschiedenen haushaltspolitischen Anstrengungen der Mitgliedstaaten und den Maßnahmen der EU im Laufe des letzten Jahres hat Europa wirkungsvoll auf die unmittelbare Krise reagiert. Der auf der Grundlage einer gemeinsamen Initiative von Frankreich und Deutschland als temporäre und gezielte Maßnahme eingerichtete Aufbaufonds verdeutlicht die Entschlossenheit der EU, die Pandemie zu überwinden, eine nachhaltige Erholung zu unterstützen und sich den Herausforderungen der Zukunft zu stellen. Es ist nun an der Zeit, die zügige und erfolgreiche Umsetzung unserer ehrgeizigen Aufbau- und Resilienzpläne anzugehen, um den wirtschaftlichen und sozialen Wiederaufschwung zu beschleunigen, länderspezifische Herausforderungen zu bewältigen und die EU fit für den digitalen und ökologischen Wandel zu machen. Wir rufen alle Mitgliedstaaten auf, die sich aus den Mitteln der Aufbau- und Resilienzfazilität ergebende Chance zu nutzen, um den gemeinsamen ehrgeizigen Reform- und Investitionszielen gerecht zu werden.

8. Deutschland und Frankreich bekennen sich zu abgestimmten haushaltspolitischen Strategien durch Unterstützung unserer Volkswirtschaften mit temporären Maßnahmen, bis die Pandemie unter Kontrolle ist und Einschränkungen gelockert werden; dann zur schrittweisen Beendigung der unmittelbaren Maßnahmen zur Krisenbekämpfung und zum Übergang hin zu einer Förderung von potenziellem und inklusivem Wachstum durch Investitionen und strukturelle Reformen. Sobald der Wiederaufschwung sich verfestigt, setzen wir uns dafür ein, die höheren öffentlichen Verschuldungsniveaus durch Umsetzung nachhaltiger mittelfristiger Haushaltsstrategien und wachstumsfördernder Strategien anzugehen. Wir unterstützen die Agenda der EU bezüglich neuer Eigenmittel im Einklang mit der Interinstitutionellen Vereinbarung vom Dezember 2020.

9. Wir rufen zu einer umfassenderen Unterstützung von Investitionen und Innovationen in strategischen Sektoren auf, um die Lücke bei den strukturellen Investitionen in Europa zu schließen und die EU zu befähigen, den Herausforderungen des globalen Wettbewerbs zu begegnen. In dieser Hinsicht sollten die finanziellen Instrumente der EU mobilisiert werden, auch durch die Europäische Investitionsbank.

10. Damit unsere Volkswirtschaften gestärkt aus der Krise hervorgehen, rufen Frankreich und Deutschland die Europäische Union auf, ein Leitbild für ihre Handels-, Wettbewerbs- und Industriepolitik zu entwickeln mit dem Ziel, massiv in grüne und digitale Technologien zu investieren und gleichzeitig ihre wirtschaftlichen Interessen im globalen Wettbewerb zu schützen. In diesem Zusammenhang sind wir entschlossen, die Anstrengungen der Europäischen Kommission hinsichtlich der Gestaltung des neuen Systems einer globalen wirtschaftspolitischen Steuerung auf der Grundlage einer ehrgeizigen und ausgewogenen Freihandelsagenda mit der WTO im Zentrum und ergänzt durch eine umfassende bilaterale Handelsagenda zu unterstützen und uns gleichzeitig vor unfairen und unlauteren Methoden zu schützen sowie auf Gegenseitigkeit, beiderseitigen Nutzen und Übereinstimmung mit der Klimapolitik der EU abzuzielen. Wir begrüßen die jüngsten günstigen Entwicklungen im transatlantischen Verhältnis und sind weiterhin entschlossen, uns um Lösungen für ungeklärte Fragen zu bemühen.

11. Vor diesem Hintergrund haben wir als Teil unserer Aufbau- und Resilienzpläne zusammen drei wichtige Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse (IPCEI) ins Leben gerufen. Sie werden die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie sowie Investitionen fördern und sind wesentlich für den ökologischen und digitalen Wandel und die technologische Souveränität: „IPCEI Wassersoff“, „IPCEI Mikroelektronik und Kommunikationstechnologien“ und „IPCEI Nächste Generation von Cloud-Infrastruktur und -Services“. Wir werden auch Möglichkeiten ausloten, das Instrument der IPCEI in anderen innovativen Sektoren einzusetzen, etwa in den Bereichen Gesundheit und Mobilität. Wir rufen interessierte Mitgliedstaaten auf, sich diesen Initiativen anzuschließen, und bitten die Europäische Kommission um ihre nachdrückliche Unterstützung für diese wahrhaft europäischen Vorhaben, auch hinsichtlich der Prüfung staatlicher Beihilfen.

12. Durch das im Januar 2021 unterzeichnete Übereinkommen zur Änderung des Vertrags zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) werden zentrale Elemente des deutsch-französischen ESM-Reformkonzepts umgesetzt. Die Stärkung der Wirtschafts- und Währungsunion, die Vollendung der Bankenunion und Fortschritte in Richtung einer echten Kapitalmarktunion bleiben von wesentlicher Bedeutung, da wir Anreize dafür schaffen müssen, dass Privatkapital für die Finanzierung des Wiederaufschwungs und die Wahrung unserer finanziellen Unabhängigkeit bereitgestellt wird. Dazu müssen wir die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Banken sowie ihre Fähigkeit, die Realwirtschaft zu finanzieren, sicherstellen und die Vielfalt an Geschäftsmodellen im europäischen Bankensektor wahren.

13. Um Fortschritte hin zu einer gerechteren und effektiveren Besteuerung auf internationaler Ebene zu erzielen, arbeiten wir auch künftig im Kontext der laufenden Arbeit der OECD zusammen. Wir begrüßen die jüngsten Fortschritte des Integrativen Rahmenwerks zur Bekämpfung der Aushöhlung von Steuerbemessungsgrundlagen und Gewinnverlagerungen (BEPS) beim Zwei-Säulen-Ansatz. Wir bekennen uns zu einem ehrgeizigen Ziel bei der globalen Mindestbesteuerung von mindestens 15 %. Wir betonen unsere gemeinsame Bereitschaft und Entschlossenheit hinsichtlich einer einvernehmlichen Lösung zu beiden Säulen bis Mitte 2021 und der anschließenden Umsetzung auf EU-Ebene im Einklang mit der globalen Vereinbarung. Die Einführung einer gerechten Besteuerung der digitalen Wirtschaft innerhalb der EU bleibt eine vorrangige Aufgabe.

14. Wir begrüßen die vorbereitende Arbeit der EZB zur Einführung eines digitalen Euro als Zahlungsmittel. Ein digitaler Euro könnte einen Beitrag zu einer effizienteren und widerstandsfähigeren europäischen Zahlungsinfrastruktur sowie zur internationalen Rolle des Euro leisten. Wir sind entschlossen, gemeinsam mit der EZB die Machbarkeit eines solchen Vorhabens zu analysieren und seine optimale Ausgestaltung auszuloten.

15. Wir haben entschlossene Maßnahmen ergriffen, um Arbeitsplätze zu sichern und die sozialen Folgen der COVID-19-Pandemie abzumildern. Wir unterstützen die soziale Dimension der Europäischen Union, wie von den Staats- und Regierungschefs auf dem Sozialgipfel in Porto hervorgehoben. Wir werden unsere Zusammenarbeit im Bereich der beruflichen Mobilität zwischen unseren Ländern fortsetzen, insbesondere mit Blick auf junge Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Auszubildende.

16. Wir bekennen uns zur Verkehrsstrategie der grünen Korridore (Green Lanes). Gemeinsam möchten wir den reibungslosen grenzüberschreitenden Warenverkehr innerhalb der EU gewährleisten.

Umsetzung des europäischen Grünen Deals zur Bekämpfung des Klimawandels

17. Der europäische Green Deal ermöglicht es der EU, auf globaler Ebene mit gutem Beispiel voranzugehen, wenn es darum geht, einen erfolgreichen grünen Übergang hin zur Klimaneutralität zu schaffen. Wir verpflichten uns, eine ehrgeizige Umsetzung des Green Deal zu unterstützen.

18. Wir werden unsere sehr enge Abstimmung hinsichtlich der großen Emittenten weiterverfolgen. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die G20-Länder neue, belastbarere und richtungsweisende Verpflichtungen hinsichtlich ihrer national festgelegten Beiträge (NDCs) und der Klimaneutralität eingehen, damit eine Begrenzung des Temperaturanstiegs auf 1,5 Grad Celsius erreichbar bleibt. Wir bekräftigen unser Bekenntnis zu dem gemeinsamen Ziel der Industrieländer, zusammen jährlich 100 Milliarden US-Dollar aufzubringen, sowie zu unseren Beiträgen zur Klimaschutzfinanzierung bis 2025. Wir sind entschlossen, Anpassungsmaßnahmen einschließlich naturbasierter Lösungen zu verbessern, zu beschleunigen und auszuweiten, und die am stärksten gefährdeten Menschen bei ihrer Anpassung an die Folgen des Klimawandels und der Bewältigung dieser Folgen zu unterstützen. Wir sind auch entschlossen, in den Verhandlungen während der COP26 mit allen Parteien auf ehrgeizige Ergebnisse hinzuarbeiten, auch mit Blick auf die ausstehenden Mandate bezüglich des Regelwerks von Kattowitz.

19. Das bevorstehende Legislativpaket „Fit for 55“ sollte uns dazu befähigen, einen soliden und beschleunigten Wandel hin zu einer klimaneutralen, wettbewerbsfähigen und wohlhabenden EU bis 2050 einzuleiten. Gerechtigkeit und Kosteneffizienz müssen als Schlüsselkriterien betrachtet werden. Darüber hinaus müssen sich die Anstrengungen aller Mitgliedstaaten einander zunehmend annähern, um bis 2050 gemeinsam Klimaneutralität zu erreichen.

20. Das Emissionshandelssystem der EU ist ein Eckpfeiler der EU-Klimapolitik und ein Schlüsselinstrument zur kostengünstigen Reduzierung von Emissionen. Wir sind uns einig, dass das Emissionshandelssystem gestärkt werden muss, um einen angemessenen Beitrag zum neuen Klimaziel 2030 leisten zu können. Wir unterstützen einen angemessenen Mindestpreis für CO2-Emissionen mit dem Ziel, das System der Bepreisung dieser Emissionen zu verbessern. Der vorgesehene Vorschlag der Kommission zum CO2-Grenzausgleichssystem muss die Umweltintegrität der politischen Maßnahmen der EU sicherstellen und die Verlagerung von CO2-Emissionen (carbon leakage) auf eine mit der WTO kompatible Weise vermeiden.

21. Angesichts der bevorstehenden Änderungen der Richtlinie Erneuerbare Energien und der Richtlinie zur Energieeffizienz unterstützen wir eine angemessene Anpassung der Ziele der EU für erneuerbare Energien und Energieeffizienz bis 2030 an das neue EU-Klimaziel einer Verringerung der Netto-Treibhausgasemissionen um mindestens 55 % bis 2030. Wir werden unsere enge Forschungszusammenarbeit im Bereich nachhaltiger erneuerbarer Energietechnologien fortsetzen.

22. Darüber hinaus arbeiten wir im Rahmen des „IPCEI Wasserstoff“ eng zusammen zur Entwicklung großer Elektrolysekapazitäten und zur nachhaltigen Umgestaltung industrieller Prozesse (d. h. in der Stahl- und Chemieproduktion).

23. Eine ehrgeizige Klimapolitik kann nur dann erfolgreich sein, wenn sie mit einer wettbewerbsfähigen, modernen und ressourcenschonenden europäischen Kreislaufwirtschaft und einer wohlhabenden Gesellschaft einhergeht und gesellschaftlich akzeptiert ist. Wir betonen, dass das neue Klimaziel so umgesetzt werden muss, dass Wirtschaftswachstum entsteht, wodurch Arbeitsplätze geschaffen werden und ein Beitrag zur langfristigen internationalen Wettbewerbsfähigkeit der EU-Wirtschaft geleistet wird; gleichzeitig muss ein gerechter Übergang für alle Menschen unter Nutzung der innerhalb des mehrjährigen Finanzrahmens für den Zeitraum 2021-2027 und im Rahmen des Aufbauinstruments „Next Generation EU“ bereitgestellten Mittel unterstützt werden. Insbesondere gilt es, energieintensive Branchen in die Lage zu versetzen, innovative klimaneutrale Technologien zu entwickeln und einzusetzen und zugleich ihre industrielle Wettbewerbsfähigkeit aufrechtzuerhalten. Darüber hinaus müssen wir – sowohl auf nationaler Ebene als auch unter Nutzung bestehender Instrumente der EU – die schwächsten Bevölkerungsgruppen unterstützen, indem wir Energiearmut bekämpfen. Wir betonen ferner die Bedeutung und Notwendigkeit eines zukunftsorientierten Regelungsrahmens, durch den Innovationen und Investitionen im Bereich weltweit führender Klimaschutzlösungen und Geschäftsmodelle vorangetrieben werden.

24. Wir arbeiten eng zusammen, um den Weg für klimaneutralen Verkehr frei zu machen und die bilaterale grenzüberschreitende sowie die europäische Mobilität nachhaltig und effizient zu gestalten. Mit der Strategie „Trans-Europ-Express“ (T.E.E. 2.0) fördern wir gemeinsam mit anderen europäischen Staaten den internationalen Personenfernverkehr auf der Schiene, auch eine Nachtzugverbindung zwischen Berlin und Paris. Zusätzlich dazu streben wir an, den grenzüberschreitenden öffentlichen Verkehr auf regionaler und lokaler Ebene zu stärken und den Schienengüterverkehr zu fördern.

25. Schließlich unterstützen wir die laufenden Bemühungen um Wege, die biologische Vielfalt zu erhalten und wiederherzustellen, und insbesondere darum, rechtlich verbindliche und realistische Wiederherstellungsziele auf der Grundlage sorgfältiger Folgenabschätzungen zu setzen, auch da, wo international verbindliche Ziele fehlen. Wir unterstützen die Ziele der EU-Biodiversitätsstrategie.

26. Ferner sehen wir den Gesprächen bezüglich solider europarechtlicher Vorschriften zur Bekämpfung der importierten Entwaldung und Waldschädigung erwartungsvoll entgegen. Wir werden den Verbrauch von Produkten aus entwaldungsfreien Lieferketten durch Maßnahmen für den Informationsaustausch, Transparenz, Nachverfolgbarkeit und Kennzeichnung, durch Unterstützung für Erzeugerländer und entsprechende Bestimmungen in Handelsvereinbarungen fördern.

Unterstützung des digitalen Wandels und Ausbau unserer technologischen Souveränität

27. Der ökologische und der digitale Wandel gehören zu den wichtigsten Herausforderungen des 21. Jahrhunderts. Wir treten dafür ein, den digitalen Wandel für einen besseren Schutz der Umwelt und des Klimas nutzbar zu machen und dabei den ökologischen Fußabdruck digitaler Technologien deutlich zu verkleinern.

28. Wir erkennen an, dass die digitale Identität eine zentrale Rolle für die Zukunft unserer Volkswirtschaften wie auch für Europa insgesamt spielen wird. Wir teilen auch die Sorge, dass ausländische Akteure, allen voran Big-Tech-Unternehmen, signifikante Fortschritte dahingehend machen, bei der digitalen Identität eine marktbeherrschende Rolle einzunehmen, und so die europäische digitale Souveränität bedrohen.

29. Wir begrüßen den Vorschlag der Europäischen Kommission, ein Gesetz über digitale Dienste (DSA) zu schaffen. Wir sind der Überzeugung, dass Plattformen mehr Verantwortung für die Moderation von Inhalten übernehmen müssen und dass das DSA ein entscheidender Schritt hin zu neuen systemischen Verpflichtungen ist. Wir werden zusammenarbeiten, um zu einem ausgewogenen Ansatz zu gelangen, der einerseits die Meinungsfreiheit schützt, andererseits aber Hassrede, Radikalisierung und gewalttätigen Extremismus im Internetverhindert.

30. Vor dem Hintergrund der Herausforderungen, vor die uns der digitale Wandel und die Globalisierung stellen, unterstützen wir den Vorschlag der Kommission für ein Gesetz über digitale Märkte (DMA), das das Wettbewerbsrecht ergänzt, um bestreitbare und faire digitale Märkte zu gewährleisten. Wir unterstützen die Absicht, den Geltungsbereich des DMA auf „Torwächter“-Plattformen zu fokussieren, dabei aber mehr Flexibilität zuzulassen, um der Wirklichkeit der digitalen Märkte zu entsprechen. Wir unterstreichen, dass die Bestimmungen des DMA zur Fusionskontrolle gegenüber bestimmten „Torwächter“-Plattformen gestärkt werden müssen.

31. Wir bekräftigen die Verpflichtungen, die wir 2019 eingegangen sind. Im Lichte dessen betonen wir unser Eintreten für einen unabhängigen europäischen Zugang zum Weltraum und für das europäische Präferenzprinzip für Trägerraketen. Konsolidierungsmaßnahmen, deren Ziel verbesserte Kosteneffizienz und internationale Wettbewerbsfähigkeit sind, sind weiter zu verfolgen, um die Marktsituation europäischer Trägerraketen zu verbessern. Der unabhängige Zugang zum Weltraum muss zukünftig erhalten bleiben. Wir sind uns einig, unsere enge Zusammenarbeit auf dem Gebiet europäischer Trägerraketen fortzusetzen. Wir bekräftigen die entscheidende Rolle, die der Weltraum für wirtschaftliche sowie sicherheits- und verteidigungspolitische Interessen spielt. Zwischen der ESA und der Europäischen Kommission sollte eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe verfolgt werden. Der Austausch über internationale Regulierungsfragen muss verstärkt werden. Erkundungsmaßnahmen im Rahmen der ESA unter Führung Frankreichs und Deutschlands bedürfen weiterer Aufmerksamkeit.

32. Wir begrüßen die im Rahmen des Projekts GAIA-X erzielten Fortschritte und werden unsere nachdrückliche Unterstützung gemeinsam mit anderen europäischen Mitgliedstaaten fortsetzen.

33. Wir sind uns einig, dass ein Steuerungsrahmen für Nutzung und Austausch landwirtschaftlicher Daten geschaffen werden muss, der die Aktivitäten der Europäischen Kommission und von GAIA-X berücksichtigt.

34. Die Kennzeichnung der Herkunft von Lebensmitteln ist uns ein wichtiges Anliegen von gemeinsamem Interesse. Wir unterstützen die Initiative „Vom Hof auf den Tisch“ der EU-Kommission, bei der es auch darum geht, die verpflichtende Kennzeichnung der Herkunft oder des Ursprungs auf andere Produkte auszuweiten.

Vertiefte Zusammenarbeit für unsere Bürgerinnen und Bürger sowie auf den Gebieten Bildung und Kultur

35. Grenzüberschreitende Zusammenarbeit ist ein wesentlicher Aspekt des Vertrags von Aachen, und im Hinblick auf eine Verbesserung des Alltags unser Bürgerinnen und Bürger unterstützen wir aktiv die darin enthaltenen Mechanismen der Zusammenarbeit, allen voran den Ausschuss für grenzüberschreitende Zusammenarbeit. Seit dem Beginn der Gesundheitskrise, als die Bundesregierung und die Länder die Versorgung von Patienten aus Frankreich gewährleisteten, haben wir unseren Austausch und die Mechanismen unserer Zusammenarbeit im Gesundheitssektor gestärkt und intensiviert.

36. Wir unterstreichen die entscheidende Bedeutung der Zusammenarbeit im Bildungsbereich für die deutsch-französische Freundschaft. Vor diesem Hintergrund bekräftigen wir unsere Absicht, Strategien und konkrete Maßnahmen zur Förderung des Erwerbs der Partnersprache in beiden Ländern zu entwickeln und bestehende Programme der Sprachförderung sichtbarer und leichter zugänglich zu machen. In diesem Zusammenhang begrüßen wir die neu gegründeten Deutsch-Französischen Gymnasien in Hamburg und Straßburg. Wir treten darüber hinaus für eine Steigerung der grenzüberschreitenden Mobilität künftiger Lehrkräfte ein.

37. In diesem Zusammenhang begrüßen wir, dass der gemeinsame Bürgerfonds sich beim Ausbau direkter Kontakte zwischen den Bürgerinnen und Bürgern unserer Länder als Erfolg erwiesen hat. Wir betonen, dass der Bürgerfonds auch weiterhin niedrigschwellige Finanzierung bieten sollte, und wollen ihn weiter stärken.

38. Ferner wollen wir den Austausch in der beruflichen Bildung über die 20 bereits geschaffenen neuen Partnerschaften zwischen Berufsbildungszentren hinaus vertiefen, insbesondere, indem wir die langfristige Mobilität von Auszubildenden erleichtern, und betreiben im Hinblick darauf testweise drei Pilotprojekte.

39. Wir betonen auch die Bedeutung der kulturellen Zusammenarbeit als Mittel zur Stärkung des Dialogs zwischen unseren Gesellschaften. Wir werden uns unserer historischen Verantwortung im Zusammenhang mit unserer kolonialen Vergangenheit stellen. Insbesondere wollen wir in verantwortungsvoller Weise den Sammlungen aus kolonialen Kontexten in engem Austausch mit den Herkunftsländern und -gesellschaften Rechnung tragen. Insbesondere wollen wir die Kooperation deutscher und französischer Museen intensivieren, vor allem bei beide Seiten betreffenden Fragen wie Umgang mit Sammlungen aus kolonialen Kontexten, aber auch Mediation, Digitalisierung von Sammlungen oder Museumspädagogik.

Engere Beziehungen in den Bereichen Sicherheit und Verteidigung

40. Wir halten eine wirksame, kohärente und glaubwürdige europäische Sicherheit und Verteidigung für absolut wesentlich. Wir wollen den europäischen Pfeiler in der NATO und die Zusammenarbeit zwischen EU und NATO mit dem Ziel der Komplementarität stärken. Unser Ziel ist es, in der EU eine gemeinsame strategische Kultur zu fördern sowie europäische militärische Operationen und Fähigkeiten auszubauen. Wir werden uns auch im Rahmen der Europäischen Interventionsinitiative beraten. Die während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft gestartete Initiative für den Strategischen Kompass der EU wird im März 2022 unter französischer Ratspräsidentschaft finalisiert und verabschiedet; mit ehrgeizigen Zielen bis 2030. Zur Stärkung der Handlungsfähigkeit der Europäischen Union werden Anstrengungen mit Blick auf die vollständige Umsetzung der bindenden Verpflichtungen der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit (SSZ) wie auch zügige Fortschritte bei SSZ-Vorhaben von entscheidender Bedeutung sein. Das von Drittstaaten geäußerte große Interesse, sich im Einklang mit dem Ratsbeschluss einigen SSZ-Vorhaben anzuschließen, ist ein positives Signal für diese wichtige Verteidigungsinitiative der EU.

41. Wir erneuern unser Bekenntnis zur Verbesserung der europäischen militärischen Fähigkeiten durch industrielle Zusammenarbeit, wie beispielsweise beim zukünftigen Landkampfsystem (MGCS). Wir begrüßen die Einigung, zu der die Regierungen Deutschlands, Frankreichs und Spaniens mit der Industrie über das Waffensystem der nächsten Generation/Zukünftiges Luftkampfsystem (NGWS/FCAS) mit dem Ziel gelangt sind, den entsprechenden Vertrag noch im Sommer 2021 zu vergeben. Wir unterstützen die verstärkte Zusammenarbeit unserer Rüstungsindustrien und bekräftigen unser gemeinsames Ziel, die Zusammenarbeit im Verteidigungsbereich auf der Grundlage der erfolgreichen Umsetzung des deutsch-französischen Abkommens über Ausfuhrkontrollen im Rüstungsbereich voranzubringen.

42. Wir bekräftigen, wie wichtig es ist, unsere Anstrengungen über die nächsten Jahre hinweg aufrechtzuerhalten, um angemessene Investitionen im Verteidigungssektor zu unterstützen. In diesem Zusammenhang betonen wir erneut, dass der Europäische Verteidigungsfonds die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie im Einklang mit den MFR-Schlussfolgerungen durch Kofinanzierung ehrgeiziger, integrativer, offener Vorhaben stützen muss, die dem Bedarf der europäischen Streitkräfte entsprechen.

Engere Zusammenarbeit im Justizbereich und in der Terrorismusbekämpfung

43. Im Lichte der jüngsten Angriffe erneuern wir unser Bekenntnis zu den in der Gemeinsamen Erklärung der EU-Innenministerinnen und -minister vom 13. November 2020 formulierten Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus, in denen Schutz der Religionsfreiheit, Stärkung des sozialen Zusammenhalts, Stärkung der Sicherheit in einem gut funktionierenden Schengen-Raum, Gewährleistung der Sicherheit sowie Verhinderung der Radikalisierung — online und offline — besonders betont wurden. Wir bekräftigen die Notwendigkeit, eine enge Zusammenarbeit der an der Bekämpfung des Terrorismus beteiligten Justizbehörden zu gewährleisten. Wir begrüßen den wieder aufgenommenen Dialog der zuständigen Staatsanwaltschaften und die verstärkte Zusammenarbeit mit Blick auf die Bekämpfung der Radikalisierung in Gefängnissen.

44. Wir planen, unsere durch die COVID-19-Pandemie unterbrochenen bilateralen Beratungen über die Bekämpfung des Antisemitismus bis Ende 2021 wieder aufzunehmen.

Reform des Schengensystems und Förderung des Europäischen Migrations- und Asylpakts

45. Die Europäische Kommission wird demnächst eine Mitteilung sowie Gesetzgebungsvorschläge zum Schengen-Raum vorlegen. Frankreich und Deutschland teilen die Auffassung, dass der Raum der Freizügigkeit eine der wertvollsten Errungenschaften der europäischen Integration ist. Um ihn zu bewahren, rufen wir zu einer Reform auf, die eine bessere Kontrolle der Außengrenzen ermöglicht, irreguläre Sekundärmigration innerhalb der Union begrenzt, die polizeiliche Zusammenarbeit an unseren Grenzen fördert und die Achtung der gemeinsamen Regeln durch alle Mitgliedstaaten besser gewährleistet.

46. Frankreich und Deutschland nehmen die jüngsten Fortschritte bei den Verhandlungen über den Europäischen Migrations- und Asylpakt zur Kenntnis, insbesondere hinsichtlich der verstärkten Zusammenarbeit mit Herkunfts- und Transitländern illegaler Einwanderung. Wir betonen jedoch, dass wir uns zügig auf die wesentlichen Grundsätze verständigen müssen, die die gemeinsame Reaktion der Mitgliedstaaten auf die Herausforderungen bestimmen, vor die uns die Migration in Zukunft stellen wird. Dabei ist vor allem entscheidend, rasch zu einer Einigung über ein ausgewogenes Verhältnis zwischen wirksamen, verpflichtenden Verfahren an den Außengrenzen als einziger Möglichkeit, eine wirksame Kontrolle zu gewährleisten, der Festlegung klarer Zuständigkeiten, die eine irreguläre Sekundärmigration wirksam unterbinden sollten, und einem funktionierenden Mechanismus der verstärkten Solidarität unter den Mitgliedstaaten zu gelangen.

47. Fragen der Integration gehören zu den gegenwärtigen Herausforderungen für unsere Gesellschaften. Wir sind uns daher einig, dass ein permanenter Dialog mit unseren Zivilgesellschaften nötig ist, und unterstützen die Einrichtung eines jährlichen Dialogforums Integration, das es ermöglicht, die Arbeit des Deutsch-Französischen Integrationsrats inklusiver, flexibler und auf breiterer Ebene fortzusetzen.

Verstärkte grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Polizeibereich

48. Im Einklang mit der am 18. September 2020 von unseren Grenzpolizeien unterzeichneten Vereinbarung werden in der Grenzregion nunmehr gemeinsame Einsätze im Zusammenhang mit illegaler Einwanderung und grenzüberschreitender Kriminalität durchgeführt. Ferner sehen wir der Einrichtung einer gemeinsamen deutsch-französischen Einheit zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung erwartungsvoll entgegen, die es uns ermöglichen wird, unsere gemeinsamen Grenzpatrouillen zu verstetigen.

49. Wir sind entschlossen, die Zusammenarbeit unserer internen Sicherheitskräfte fortzusetzen und weiterzuentwickeln, und zwar sowohl bei der Bekämpfung des Terrorismus als auch bei der Rechtsdurchsetzung. Wir begrüßen den Aufbau der Deutsch-Französischen Einsatzeinheit als einen konkreten Schritt zur Stärkung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Polizeibereich und rufen zur Entwicklung einer gemeinsamen europäischen Kultur unserer internen Sicherheitskräfte auf.

Zusammenarbeit in internationalen Fragen

50. Wir werden die transatlantische Partnerschaft weiter stärken und — aufbauend auf den einschlägigen EU-Ratsschlussfolgerungen und Dokumenten — eine ehrgeizige transatlantische Agenda verfolgen, die konkrete Fortschritte in den Bereichen Klima, Digitalisierung, Technologie und Stärkung der regelbasierten multilateralen Ordnung umfasst.

51. Wir unterstützen eine einheitliche, werte- und interessengeleitete Politik der EU gegenüber China im Einklang mit den „Strategischen Perspektiven“ der EU. Wir treten für eine neue, globale EU-Konnektivitätsstrategie ein. Wir unterstützen eine inklusive europäische Strategie für den Indo-Pazifik auf Grundlage der regelbasierten internationalen Ordnung, um den Beitrag der EU zu Stabilität, Sicherheit, Wohlstand und nachhaltiger Entwicklung in der Region zu stärken.

52. Wir begrüßen und unterstützen weiterhin die substanziellen Gespräche zwischen den Teilnehmern des JCPoA und mit den Vereinigten Staaten, deren Ziel es ist, eine Rückkehr der Vereinigten Staaten zum JCPoA zu erleichtern und Irans Rückkehr zur uneingeschränkten Einhaltung des JCPoA zu gewährleisten. Darauf aufbauend sind wir entschlossen, den JCPoA in der Folge weiter zu stabilisieren und zu stärken. Gemeinsam mit regionalen Akteuren und der internationalen Gemeinschaft insgesamt werden wir auch darüberhinausgehende regionale Sicherheitsbedenken in Bezug auf Irans Raketenprogramm und regionale Aktivitäten thematisieren.

53. Wir bekennen uns dazu, Annäherung und Zusammenarbeit zwischen den Parteien des Friedensprozesses im Nahen Osten zu fördern, Bemühungen um die Wiederaufnahme eines glaubwürdigen politischen Dialogs, vor allem im Rahmen des Nahost-Quartetts, zu unterstützen und gemeinsam mit anderen regionalen Akteuren wie Ägypten und Jordanien zusammenzuarbeiten, um ein gedeihliches Umfeld für Friedensverhandlungen zu schaffen sowie die Anstrengungen zur Herbeiführung einer Zweistaatenlösung und zur Beendigung des Konflikts voranzutreiben.

54. Wir sind entschlossen, unser substanzielles Engagement für Frieden und Stabilität in der Sahelzone fortzusetzen und die effektive Stärkung der zivilen Fähigkeiten im Rahmen der Koalition für den Sahel zu fördern, vor allem innerhalb der Partnerschaft für Sicherheit und Stabilität im Sahel (P3S) und der Sahel-Allianz.

55. Wir nehmen die auf dem außerordentlichen Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs am 30. Mai beschlossene vorübergehende Aussetzung der Mitgliedschaft Malis in den Institutionen der Wirtschaftsgemeinschaft westafrikanischer Staaten (ECOWAS) zur Kenntnis. Wir teilen die Auffassung von ECOWAS, dass die Ausrichtung von Präsidentschaftswahlen bis spätestens 27. Februar 2022 absolute Priorität hat, und unterstützen ihren Mechanismus zur Überwachung der Einhaltung des Übergangszeitraums. Die Einhaltung dieser Vorgaben ist Voraussetzung für das fortgesetzte Engagement der Partner Malis und für die Unterstützung des Übergangs.

56. In Bezug auf Libyen unterstützen wir den Berliner Prozess unter Führung der Vereinten Nationen und begrüßen die spürbaren Fortschritte, die seit der Berliner Konferenz mit Blick auf die Sicherung eines dauerhaften Friedens und dauerhafter Stabilität erreicht wurden, auch durch die erneute Öffnung des Energiesektors, die landesweite Waffenstillstandsvereinbarung vom 23. Oktober 2020, den Fahrplan zum Abhalten nationaler Wahlen am 24. Dezember 2021 und die Auswahl einer vereinten Übergangs-Exekutivbehörde. Wir unterstreichen die Bedeutung einer wirksamen Umsetzung der Waffenstillstandsvereinbarung, der Achtung des Waffenembargos der VN und des Rückzugs aller ausländischen Kämpfer und Söldner im Einklang mit den Resolutionen des VN-Sicherheitsrats.

57. Wir erneuern unsere uneingeschränkte Unterstützung für die Vertiefung einer strategischen Partnerschaftsagenda zwischen Afrika und Europa auf dem bevorstehenden EU-AU-Gipfeltreffen und bekräftigen unser Bekenntnis zum G20-Compact with Africa als einer wesentlichen Initiative zur Förderung der Entwicklung des Privatsektors, Begünstigung von Investitionen und Beschleunigung struktureller Reformen in Afrika. Wir werden im Rahmen der G20 an der auf dem Gipfel zur Finanzierung afrikanischer Volkswirtschaften angekündigten Stärkung des Compact zusammenarbeiten. Wir bekräftigen unser gemeinsames Ziel, die Beziehungen zwischen der EU und Afrika zu stärken, unter anderem durch Formate der Zusammenarbeit wie die Partnerschaft zwischen EU und AU, die EU-AKP-Partnerschaft sowie einschlägige Beiträge zu einigen „Team Europa“-Initiativen für Afrika wie beispielsweise AfCFTA.

58. Im Lichte der jüngsten Spannungen unterstreichen wir die Bedeutung der Umsetzung der Minsker Vereinbarungen und der Schlussfolgerungen des Pariser Gipfels vom Dezember 2019 für eine tragfähige Beilegung des Konflikts im Osten der Ukraine, bekennen uns dazu, im Normandie-Format auf dieses Ziel hinzuarbeiten, und würdigen die verschiedenen Maßnahmen der OSZE vor Ort.

59. Ungeklärte Fragen in Bezug auf Russland, darunter destabilisierendes Verhalten und wiederholte Verletzungen des Völkerrechts, belasten unsere Beziehungen und müssen entschlossen angegangen werden. Wir bekräftigen jedoch unser Bekenntnis zur Fortsetzung unseres Dialogs mit Russland auf der Grundlage der gemeinsamen EU-Prinzipien und zum selektiven Engagement in Bereichen von gemeinsamem Interesse.

60. Wir verurteilen nachdrücklich die Umleitung eines Ryanair-Flugs durch das belarussische Regime nach Minsk am 23. Mai 2021 und fordern die sofortige Freilassung von Roman Protassewitsch und Sofija Sapega. Wir begrüßen die umgehende, entschlossene Reaktion des Europäischen Rates. Angesichts der politischen Lage in Belarus erneuern wir unsere Forderung nach frühzeitigen Präsidentschaftswahlen, der Freilassung aller politischen Gefangenen und einem Ende der Gewalt gegen das belarussische Volk.

61. Wir bekräftigen unser strategisches Interesse an kooperativen Beziehungen zur Türkei, die für beide Seiten von Nutzen sind, und sind bereit, die Zusammenarbeit in einer beiderseits konstruktiven Atmosphäre auszubauen, vorausgesetzt, dass sich die Deeskalation im östlichen Mittelmeerraum verstetigt und ein konstruktiver Beitrag zur Beilegung regionaler Krisen erfolgt. Im östlichen Mittelmeerraum ermutigen wir alle relevanten Akteure, zu einer tragfähigen Lösung der zugrundeliegenden Fragen beizutragen.

62. Wir bekräftigen die strategische Bedeutung der Länder des westlichen Balkans und bleiben ihrer europäischen Perspektive weiterhin fest verpflichtet, während wir gleichzeitig entsprechend der neuen Methodologie zu fortgesetzten substanziellen Reformen auffordern. Wie 2019 und 2020 in gemeinsamen hochrangigen Treffen formuliert, bekräftigen wir unsere uneingeschränkte Unterstützung für den von der EU vermittelten Dialog zwischen Kosovo und Serbien.

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