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Bildung und Kultur sind in der Bundesrepublik Ländersache – es gibt keinen "Bundeskulturminister". Damit die französische Regierung für diese Themen einen direkt zuständigen Ansprechpartner hat, wurde 1963 in einer Bund-Länder-Vereinbarung die Bestellung eines "Bevollmächtigten der Bundesrepublik Deutschland für kulturelle Angelegenheiten im Rahmen des Vertrags über die deutsch-französische Zusammenarbeit" vereinbart.
Dieser Kulturbevollmächtigte im Rang eines Bundesministers vertritt die Interessen des Bundes und der 16 deutschen Bundesländer in bildungspolitischen und kulturellen Angelegenheiten gegenüber Frankreich. Er koordiniert außerdem die Länderauffassungen mit den außenpolitischen Belangen des Bundes im Bereich der kulturellen auswärtigen Beziehungen zu Frankreich.
Das Mandat des Bevollmächtigten der Bundesrepublik Deutschland für kulturelle Angelegenheiten im Rahmen des Vertrags über die deutsch-französische Zusammenarbeit geht zum 1. Januar 2023 von Ministerpräsident Hendrik Wüst auf seine Nachfolgerin Anke Rehlinger über.
Am 25. Januar 2021 fand das 8. Treffen zwischen den französischen Hochschulrektoren und den Kultusminister der Bundesländer statt, an dem Ministerpräsident Laschet in seiner Eigenschaft als Kulturbevollmächtigter teilnahm. Bei diesem Treffen wurde die Gründung eines zweiten deutsch-französisches Gymnasiums (DFG) in Frankreich, in Straßburg bekannt gegeben.