Bundesinnenminister Horst Seehofer weitet Binnengrenz­kontrollen auf den innereuro­päischen Luft- und Seeverkehr aus (18. März 2020)

Bundesinnenminister Horst Seehofer hat nach heutigem Beschluss des Bundeskabinetts die vorübergehenden Grenzkontrollen zur weiteren Eindämmung der Infektionsgefahren durch das Corona-Virus auf den innereuropäischen Luft- und Seeverkehr ausgeweitet.

Die Binnengrenzkontrollen erfolgen ab sofort auch bei in Deutschland ankommenden Flügen aus Italien, Spanien, Österreich, Frankreich, Luxemburg, Dänemark und der Schweiz. Dies gilt auch für den Seeverkehr aus Dänemark.

Für Reisende ohne dringenden Reisegrund bestehen auf diesen Verkehrsverbindungen ab sofort Einschränkungen im Reiseverkehr. Reisende mit einem dringenden Reisegrund und Berufspendler werden gebeten, Nachweise mitzuführen, aus denen sich die Notwendigkeit des Grenzübertritts ergibt.

Die betroffenen EU-Staaten wurden vorab informiert. Ein entsprechendes Notifizierungsschreiben über die Wiedereinführung der vorübergehenden Grenzkontrollen auf der Grundlage von Art. 28 Schengener Grenzkodex wird an die Europäische Kommission und die Innenminister aller EU-Staaten versandt.

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