Ausschuss für grenzüberschreitende Zusammenarbeit (AGZ)

Die für europäische Angelegenheiten zuständigen Staatssekretäre unterzeichneten im Jahr 2019 auf dem deutsch-französischen Ministerrat eine Absichtserklärung zur Einsetzung des Ausschusses für grenzüberschreitende Zusammenarbeit (AGZ). Der am 22. Januar 2020 auf der Auftaktsitzung unter dem Vorsitz der beiden Generalsekretäre der deutsch-französischen Zusammenarbeit eingesetzte Ausschuss ist für die Festlegung einer gemeinsamen Strategie, die Überwachung der in den Grenzgebieten aufgetretenen Schwierigkeiten und die Unterbreitung von Vorschlägen zu deren Behebung zuständig.
Vor dem Hintergrund der sanitären Krise ist er seit 2020 mehrfach auf der Ebene der Mandatsträger, der lokalen Akteure oder der Sachverständigen zusammengekommen, um die Maßnahmen auf beiden Seiten zu koordinieren.

Der Ausschuss ist seit der Einrichtung seines Sekretariats in Kehl im Januar 2021 in Betrieb. Am 11. Februar kam er zu einer Sitzung zusammen, in der Projekte wie grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich, grenzübergreifendes Lernen, grenzüberschreitende Eisenbahnstrecken und ein Arbeitsprogramm für das Jahr 2021 festgelegt wurden.

Der deutsch-französische Ausschuss für grenzüberschreitende Zusammenarbeit (AGZ) ist am 12.03.2022 in Straßburg unter dem Ko-Vorsitz des Staatssekretärs für europäische Angelegenheiten Clément Beaune und der Staatsministerin für Europa und Klima Anna Lührmann zu seiner ersten Sitzung des Jahres 2022 zusammengetreten.

Der AGZ befasste sich mit der Lösung von Hindernissen im Alltag der im deutsch-französischen Grenzgebiet lebenden Bürgerinnen und Bürger. Besonders positiv wurde die Verabschiedung des französischen 3DS-Gesetzes bewertet. Außerdem wurde eine Empfehlung zum Abbau von Hindernissen bei der Entsendung von Arbeitnehmern verabschiedet und der Ausschuss äußerte sich unterstützend zur Organisation eines Grenzüberschreitenden Wirtschaftsforums.

Weitere Informationen finden sie unter www.agz-cct.eu

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