Die deutsch-französischen Institutionen

Die deutsch-französische Zusammenarbeit zeichnet sich durch eine weltweit einzigartige Intensität und Vielfalt aus.

Sie wurde durch den Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über die deutsch-französische Zusammenarbeit, den sogenannten Élysée-Vertrag, besiegelt, den Charles de Gaulle und Konrad Adenauer am 22. Januar 1963 unterzeichneten. Mit dem Vertrag wurde ein verbindlicher Zeitplan mit regelmäßigen Treffen auf allen Ebenen (Staats- und Regierungschefs, Minister, hohe Beamte) festgelegt. Weiter vertieft wurde die Zusammenarbeit 1988 und 2003 anlässlich des 25. und des 40. Jahrestages der Vertragsunterzeichnung sowie im Rahmen des Vertrags über die deutsch-französische Zusammenarbeit und Integration, der am 22. Januar 2019 in Aachen unterzeichnet wurde.

Anlässlich des 25-jährigen Jubiläums des Vertrags führte das Zusatzprotokoll zum Élysée-Vertrag am 22. Januar 1988 zum Aufbau neuer gemeinsamer Strukturen. Dazu zählen:

  • Der Deutsch-Französische Verteidigungs- und Sicherheitsrat (DFVSR)
  • Die Deutsch-Französische Brigade
  • Der Deutsch-Französische Finanz- und Wirtschaftsrat (DFFWR)
  • Der Deutsch-Französische Umweltrat
  • Der Deutsch-Französische Kulturrat (DFKR)

Die enge institutionelle und politische Zusammenarbeit zwischen den beiden Ländern wurde anlässlich des 40. Jahrestages des Élysée-Vertrags am 22. Januar 2003 intensiviert, namentlich durch die Einrichtung des Deutsch-Französischen Ministerrats (DFMR) und die Ernennung eines Beauftragten für die deutsch-französische Zusammenarbeit in jedem der beiden Länder, der die Vorbereitung und weitere Behandlung politischer Entscheidungen sowie die Annäherung von Deutschland und Frankreich in den europäischen Gremien koordiniert.

Im Jahr 2010 wurde diese Annäherung mit der Verabschiedung der Deutsch-Französischen Agenda 2020 auf eine neue Stufe gehoben.

Der Vertrag über die deutsch-französische Zusammenarbeit und Integration, der am 22. Januar 2019 in Aachen unterzeichnet wurde, führte zur Einrichtung eines Ausschusses für grenzüberschreitende Zusammenarbeit. Dieser seit dem 22. Januar 2020 tätige Ausschuss soll die grenzüberschreitende Zusammenarbeit fördern und ausbauen, indem er Lösungen für die spezifischen Probleme der Bürgerinnen und Bürger in der Grenzregion findet und strukturschaffende Vorhaben im Bereich der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit begleitet.

Der Vertrag von Aachen beinhaltet auch die Einrichtung eines gemeinsamen Bürgerfonds zur Förderung von zivilgesellschaftlichen Initiativen zwischen den beiden Völkern, eines Zukunftswerks, das sich mit den Transformationsprozessen in den beiden Gesellschaften auseinandersetzen soll, sowie den Ausbau grenzüberschreitender Eisenbahn- und Straßenverbindungen und auch der digitalen Netze. Er geht mit 15 prioritären Vorhaben einher, darunter die Schaffung integrierter deutsch-französischer Kulturinstitute oder die räumliche Zusammenlegung solcher Einrichtungen, der Aufbau einer deutsch-französischen digitalen Plattform für audiovisuelle Inhalte und Informationsangebote, die Gründung eines Forschungsnetzwerks zu künstlicher Intelligenz usw.

Im Rahmen der wirtschaftlichen Zusammenarbeit zwischen den beiden Regierungen wurde durch den Vertrag von Aachen der Deutsch-Französische Finanz- und Wirtschaftsrat institutionalisiert, in dem seit 1988 die Wirtschafts- und Finanzminister sowie die Präsidenten der Zentralbanken zusammenkommen. Seine Aufgabe ist die Schaffung eines echten integrierten Wirtschaftsraums für die Unternehmen durch eine harmonisierte Gesetzgebung sowie die Koordinierung der deutschen und der französischen Wirtschaftspolitik, um die Wettbewerbsfähigkeit beider Volkswirtschaften zu erhöhen.

Ferner wurde gemäß dem Aachener Vertrag am 19. September 2019 ein Deutsch-Französischer Rat der Wirtschaftsexperten gegründet, der sich aus zehn unabhängigen Fachleuten zusammensetzt und beiden Regierungen wirtschaftspolitische Empfehlungen geben soll.

Parallel zur Unterzeichnung des Vertrags von Aachen wurde durch das am 11. März 2019 von der Assemblée nationale und am 20. März 2019 vom Bundestag verabschiedete Parlamentsabkommen eine Deutsch-Französische Parlamentarische Versammlung gegründet. Sie besteht aus je 50 Abgeordneten des Bundestags und der Assemblée nationale und tagt mindestens zweimal pro Jahr, abwechselnd in Deutschland und Frankreich. Sie soll zu einer noch engeren deutsch-französischen Zusammenarbeit beitragen, insbesondere durch die Kontrolle der Umsetzung des Élysée-Vertrags und des Vertrags von Aachen sowie der Arbeit der Deutsch-Französischen Ministerräte und des Deutsch-Französischen Verteidigungs- und Sicherheitsrats. Sie beschäftigt sich mit internationalen und europäischen Themen von gemeinsamem Interesse (insbesondere im Hinblick auf die harmonisierte Umsetzung der europäischen Richtlinien in deutsches und französisches Recht) und kann zu allen Fragen, die für die deutsch-französischen Beziehungen relevant sind, Vorschläge formulieren.

Die deutsch-französischen Institutionen:

  • Die Beauftragten für die deutsch-französische Zusammenarbeit
  • Die Deutsch-Französischen Ministerräte (DFMR)
  • Der Bevollmächtigte der Bundesrepublik Deutschland für kulturelle Angelegenheiten im Rahmen des Vertrags über die deutsch-französische Zusammenarbeit

Zusammenarbeit der Parlamente

  • Deutsch-Französischer Verteidigungs- und Sicherheitsrat (DFVSR)
  • Deutsch-Französischer Finanz- und Wirtschaftsrat (DFFWR)
  • Deutsch-Französischer Tag
  • Adenauer-de-Gaulle-Preis
Druckversion