Deutsch-Französischer Umweltrat

Vertragliche Grundlage

Notenwechsel von 1989 zwischen den Außenministern der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über die Bildung eines Deutsch-Französischen Umweltrats.

Ziele

Der Umweltrat hat die Aufgabe,

  • die Umweltpolitiken beider Länder abzustimmen,
  • Umweltprobleme bilateral zu erörtern,
  • die umweltpolitischen Positionen im Rahmen der Europäischen Gemeinschaften und auf internationaler Ebene zu koordinieren und
  • gemeinsame Initiativen im Hinblick auf internationale Umweltfragen zu entwickeln.

Organisation

Der Rat wird durch den Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit der Bundesrepublik Deutschland und die französische Ministerin für Umwelt und nachhaltige Entwicklung gebildet. Dem Rat gehören ferner hochrangige Beauftragte der Länder der Bundesrepublik Deutschland und hohe Beamte der Außenministerien beider Länder an.
Beamte sowie Experten können dazugebeten werden.

Der Rat tritt bei Gesprächsbedarf abwechselnd in der Bundesrepublik Deutschland und in Frankreich zusammen. Die Arbeit des Rates wird von den Umweltministerien beider Länder vorbereitet.
Seine Arbeit wird durch die ständige gemeinsame Arbeitsgruppe für Umweltfragen vorbereitet, Während des Deutsch-Französischen Gipfeltreffens am 6. Juli 1971 wurde zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Frankreich, eine Zusammenarbeit in der Umweltpolitik vereinbart.

deutsch-französischer Umweltrat - Kommuniqué

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