Deutsch-Französischer Verteidigungs- und Sicherheitsrat (DFVSR)

Vertragliche Grundlage

Gründungsprotokoll DFVSR

_ Protokoll vom 22. Januar 1988 zum Élysée-Vertrag vom 22. Januar 1963. Sekretariat des DFVSR als Koordinationsstab der Außen- und Verteidigungsministerien mit Sitz in Paris.

Ziele

Intensivierung der Beziehungen auf dem Gebiet der Sicherheits- und Verteidigungspolitik durch Einrichtung eines Konsultations- und Beschlussgremiums beider Länder auf höchster Ebene. Der DFVSR ist ein Instrument für ein abgestimmtes Vorgehen beider Staaten.

Organisation

Der Rat wird von den Staats- und Regierungschefs, den Außen- und den Verteidigungsministern gebildet. Der Generalstabschef der französischen Streitkräfte und der Generalinspekteur der Bundeswehr nehmen qua Amt daran teil.

Das Ratskomitee setzt sich aus den Außen- und den Verteidigungsministern zusammen. Zur Arbeit des Ausschusses können hohe zivile und militärische Verantwortliche hinzugezogen werden, die für die bilaterale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Verteidigung zuständig sind.

Ein Zusammentreten des Deutsch-Französischen Verteidigungs- und Sicherheitsrats ist mindestens zweimal jährlich vorgesehen, abwechselnd in Frankreich oder in der Bundesrepublik Deutschland. In jüngster Zeit tritt der Deutsch-Französische Verteidigungs- und Sicherheitsrat im Rahmen des umfassenderen Deutsch-Französischen Ministerrat zusammen.
Der deutsch-französische Ausschuss für Verteidigung und Sicherheit bereitet die Treffen vor.

Der letzte DFVSR fand am 05. Februar 2021 per Videokonferenz statt, wenige Tage nach Ablauf des vor zwei Jahren geschlossenen Vertrags von Aachen. Bundeskanzlerin Angela Merkel und der französische Staatspräsident Emanuel Macron tauschten sich über die Stärkung der europäischen Souveränität und die Fortschritte bei den gemeinsamen deutsch-französischen Projekten aus.

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