Der oder die Bevollmächtigte für die deutsch-französischen kulturellen Beziehungen

Bildung und Kultur sind in der Bundesrepublik Ländersache – es gibt keinen "Bundeskulturminister". Damit die französische Regierung für diese Themen einen direkt zuständigen Ansprechpartner hat, wurde 1963 in einer Bund-Länder-Vereinbarung die Bestellung eines oder einer "Bevollmächtigten der Bundesrepublik Deutschland für kulturelle Angelegenheiten im Rahmen des Vertrags über die deutsch-französische Zusammenarbeit" vereinbart.

Diese oder dieser Kulturbevollmächtigte im Rang eines Bundesministers vertritt die Interessen des Bundes und der 16 deutschen Bundesländer in bildungspolitischen und kulturellen Angelegenheiten gegenüber Frankreich. Er oder sie koordiniert außerdem die Länderauffassungen mit den außenpolitischen Belangen des Bundes im Bereich der kulturellen auswärtigen Beziehungen zu Frankreich.

Das Mandat der oder des Bevollmächtigten der Bundesrepublik Deutschland für kulturelle Angelegenheiten im Rahmen des Vertrags über die deutsch-französische Zusammenarbeit ging am 1. Januar 2023 auf Anke Rehlinger, Ministerpräsidentin des Saarlands, über.

Druckversion