Das Deutsch-Französische Tandem

Gemeinsame Erklärung zum 40. Jahrestag des Elysée-Vertrags (22. Januar 2003)

Nach einem kurzem Rückblick auf die vergangenen 40 Jahre und die großen Institutionen, die aus der Zusammenarbeit hervorgegangen sind, widmen sich Deutschland und Frankreich der Zukunft der deutsch-französischen Beziehungen und entwerfen hierfür einen konkreten Handlungsrahmen.

Die deutsch-französische Freundschaft im Dienste einer gemeinsamen Verantwortung für Europa

1. Der vor 40 Jahren zwischen Deutschland und Frankreich von Bundeskanzler Adenauer und Staatspräsident de Gaulle unterzeichnete Elysée-Vertrag hat die Aussöhnung zwischen unseren beiden Völkern besiegelt und die Grundlagen für einen dauerhaften Frieden auf dem Kontinent geschaffen.

2. Deutschland und Frankreich, Gründungsmitglieder der Europäischen Gemeinschaften, haben als Motor gewirkt und besonders in den letzten zwanzig Jahren Impulse für die großen Fortschritte beim Aufbau Europas gegeben: die Einheitliche Europäische Akte, den Vertrag von Maastricht, den Euro, den Schengenraum. Kürzlich erst war es Deutschland und Frankreich ein wichtiges Anliegen, zum erfolgreichen Abschluss der Beitrittsverhandlungen mit den zehn Kandidatenländern in Kopenhagen beizutragen. Deutschland und Frankreich sind sich ihrer gemeinsamen historischen Verantwortung im Dienste Europas bewusst. Sie wollen weiterhin eine treibende Kraft sein, die Vorschläge einbringt und ihre Partner mitziehen kann, ohne diesen etwas aufzuzwingen.

3. Der Elysée-Vertrag hat zudem eine Ära beispielloser Zusammenarbeit zwischen unseren beiden Ländern eingeleitet. Unser enger Dialog und unsere Zusammenarbeit auf allen Gebieten fördern einen immer intensiveren Austausch zwischen unseren Gesellschaften. Heute würdigen wir alle Akteure, die zur Entwicklung und Vertiefung dieses Dialogs beigetragen haben: politische Persönlichkeiten, Gebietskörperschaften, Unternehmen, Verbände, Schulen und andere Einrichtungen der Erziehung, Wissenschaft und Kultur.

4. Wir begrüßen auch die Arbeit des Deutsch-Französischen Jugendwerks, das mehr als sieben Millionen Jugendlichen Gelegenheit zur Begegnung geboten hat, der Deutsch- Französischen Hochschule, durch die jedes Jahr mehr als 3000 Studierende integrierte Deutsch-Französische Studiengänge besuchen, und des Fernsehsenders ARTE, Symbol des Willens zur Kooperation zwischen unseren beiden Ländern, der unlängst seinen zehnten Jahrestag gefeiert hat. Auf militärischem Gebiet heben wir die Rolle der Deutsch-Französischen Brigade hervor, die am Beginn des Eurokorps stand, das uns die Durchführung gemeinsamer Kriseneinsätze ermöglicht. Jetzt, da Deutschland und Frankreich sich entschließen, anlässlich dieses Jahrestages das sie einende Band noch weiter zu verstärken, müssen diese Institutionen wie auch das Gesamtgefüge der Strukturen deutsch-französischer Zusammenarbeit ihre Aufgaben dieser neuen Ära der Annäherung anpassen und ihre Aktivitäten noch mehr in einer europäischen Perspektive gestalten.

5. Nach 40 Jahren haben sich die Rahmenbedingungen der deutsch-französischen Partnerschaft wesentlich verändert. Das Ende des kalten Krieges und die Einigung Deutschlands haben die Wiedervereinigung Europas eingeleitet. Die Verbindung der EU-Erweiterung mit der Gestaltung einer gemeinsamen Verfassung stellt unsere beiden Länder vor große Herausforderungen. Die Erfolge unserer 40jährigen Zusammenarbeit geben uns die Zuversicht, dass wir die Aufgaben bei der Gestaltung des neuen Europa in einer globalisierten Welt erfolgreich bewältigen werden. Wir sind deshalb entschlossen, eine neue Etappe der Zusammenarbeit zwischen unseren Ländern in Angriff zu nehmen.

Nach einem kurzem Rückblick auf die vergangenen 40 Jahre und die großen Institutionen, die aus der Zusammenarbeit hervorgegangen sind, widmen sich Deutschland und Frankreich der Zukunft der deutsch-französischen Beziehungen und entwerfen hierfür einen konkreten Handlungsrahmen.

Die deutsch-französische Freundschaft im Dienste einer gemeinsamen Verantwortung für Europa

1. Der vor 40 Jahren zwischen Deutschland und Frankreich von Bundeskanzler Adenauer und Staatspräsident de Gaulle unterzeichnete Elysée-Vertrag hat die Aussöhnung zwischen unseren beiden Völkern besiegelt und die Grundlagen für einen dauerhaften Frieden auf dem Kontinent geschaffen.

2. Deutschland und Frankreich, Gründungsmitglieder der Europäischen Gemeinschaften, haben als Motor gewirkt und besonders in den letzten zwanzig Jahren Impulse für die großen Fortschritte beim Aufbau Europas gegeben: die Einheitliche Europäische Akte, den Vertrag von Maastricht, den Euro, den Schengenraum. Kürzlich erst war es Deutschland und Frankreich ein wichtiges Anliegen, zum erfolgreichen Abschluss der Beitrittsverhandlungen mit den zehn Kandidatenländern in Kopenhagen beizutragen. Deutschland und Frankreich sind sich ihrer gemeinsamen historischen Verantwortung im Dienste Europas bewusst. Sie wollen weiterhin eine treibende Kraft sein, die Vorschläge einbringt und ihre Partner mitziehen kann, ohne diesen etwas aufzuzwingen.

3. Der Elysée-Vertrag hat zudem eine Ära beispielloser Zusammenarbeit zwischen unseren beiden Ländern eingeleitet. Unser enger Dialog und unsere Zusammenarbeit auf allen Gebieten fördern einen immer intensiveren Austausch zwischen unseren Gesellschaften. Heute würdigen wir alle Akteure, die zur Entwicklung und Vertiefung dieses Dialogs beigetragen haben: politische Persönlichkeiten, Gebietskörperschaften, Unternehmen, Verbände, Schulen und andere Einrichtungen der Erziehung, Wissenschaft und Kultur.

4. Wir begrüßen auch die Arbeit des Deutsch-Französischen Jugendwerks, das mehr als sieben Millionen Jugendlichen Gelegenheit zur Begegnung geboten hat, der Deutsch- Französischen Hochschule, durch die jedes Jahr mehr als 3000 Studierende integrierte Deutsch-Französische Studiengänge besuchen, und des Fernsehsenders ARTE, Symbol des Willens zur Kooperation zwischen unseren beiden Ländern, der unlängst seinen zehnten Jahrestag gefeiert hat. Auf militärischem Gebiet heben wir die Rolle der Deutsch-Französischen Brigade hervor, die am Beginn des Eurokorps stand, das uns die Durchführung gemeinsamer Kriseneinsätze ermöglicht. Jetzt, da Deutschland und Frankreich sich entschließen, anlässlich dieses Jahrestages das sie einende Band noch weiter zu verstärken, müssen diese Institutionen wie auch das Gesamtgefüge der Strukturen deutsch-französischer Zusammenarbeit ihre Aufgaben dieser neuen Ära der Annäherung anpassen und ihre Aktivitäten noch mehr in einer europäischen Perspektive gestalten.

5. Nach 40 Jahren haben sich die Rahmenbedingungen der deutsch-französischen Partnerschaft wesentlich verändert. Das Ende des kalten Krieges und die Einigung Deutschlands haben die Wiedervereinigung Europas eingeleitet. Die Verbindung der EU-Erweiterung mit der Gestaltung einer gemeinsamen Verfassung stellt unsere beiden Länder vor große Herausforderungen. Die Erfolge unserer 40jährigen Zusammenarbeit geben uns die Zuversicht, dass wir die Aufgaben bei der Gestaltung des neuen Europa in einer globalisierten Welt erfolgreich bewältigen werden. Wir sind deshalb entschlossen, eine neue Etappe der Zusammenarbeit zwischen unseren Ländern in Angriff zu nehmen.

Unsere gemeinsame Verantwortung für Europa

6. Deutschland und Frankreich sind in einer Schicksalsgemeinschaft verbunden. Unsere gemeinsame Zukunft ist von der einer vertieften und erweiterten Europäischen Union nicht zu trennen. Daher wollen wir unseren Partnern eine gemeinsame Vision des Europa von morgen vorschlagen. Wir sind entschlossen, alles zu tun, um die Stärkung dieser Union voranzutreiben.

7. Wir freuen uns über die auf dem Europäischen Rat Kopenhagen nach einer schmerzlichen Geschichte besiegelte Rückkehr zur europäischen Gemeinsamkeit. Wir sind entschlossen, die Erweiterung zum Erfolg zu führen, indem wir den neuen Mitgliedstaaten helfen, sich harmonisch in die Europäische Union zu integrieren und an unserer Seite für die Werte einzutreten, die für den europäischen Gedanken wesentlich sind. Wir werden gemeinsam die künftigen Beitritte vorbereiten, insbesondere die von Bulgarien und Rumänien, und eine privilegierte Partnerschaft mit den Staaten an den Grenzen der Union fördern, um die Stabilität und den Wohlstand Europas und seiner Nachbarn sicherzustellen.

8. Die erweiterte, vielfältigere und damit komplexere Union muss ihre Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit bewahren. Daher wollen wir den Erfolg des Konvents über die Zukunft Europas. Wir haben dem Konvent unsere Vorschläge vorgelegt, die es der Europäischen Union ermöglichen sollen, ihre inneren und äußeren Herausforderungen zu bewältigen. Wir rufen dazu auf, die Grundlagen für eine stärkere, demokratischere, verständlichere, solidarischere und effizientere Union zu schaffen, die eine größere Glaubwürdigkeit in der Welt besitzt. Wir wollen die Institutionen der Union mit größeren Handlungsspielräumen ausstatten, ihre Legitimität und Stabilität stärken und eine wirkliche Union der Bürgerinnen und Bürger errichten. Auch aus diesem Grund sollte die Grundrechtecharta in den Text der Verfassung aufgenommen werden, um all ihre Kraft in den Dienst der Werte und Prinzipien zu stellen, die die Grundlagen des europäischen Gedankens bilden.

9. Wir sind entschlossen, der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union und der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik eine neue Qualität zu verleihen, um die Europäische Union in die Lage zu versetzen, ihrer Rolle in der Welt voll und ganz gerecht zu werden und weltweit Freiheit, Frieden und Demokratie in Übereinstimmung mit ihren Werten zu fördern. Wir schlagen die Schaffung einer Europäischen Sicherheits- und Verteidigungsunion vor, die der Solidarität und gemeinsamen Sicherheit ihrer Mitgliedstaaten konkrete Gestalt und Wirksamkeit verleiht und auch zur Stärkung des europäischen Pfeilers der Atlantischen Allianz beitragen soll. Um unserer Entschlossenheit für eine solche Fortentwicklung der ESVP Ausdruck zu verleihen, werden wir die erforderlichen Anstrengungen zur Verbesserung der militärischen Fähigkeiten unternehmen und dabei auch unsere bilaterale Zusammenarbeit erheblich intensivieren.

10. Wir verpflichten uns auch zu einer neuen Solidarität mit den Ländern des Südens, um besonders die Entwicklung der ärmsten Länder zu sichern, insbesondere im Rahmen der Verhandlungen, die unter der Ägide der Welthandelsorganisation geführt werden.

11. Es entspricht unserer beiderseitigen Verantwortung, die gemeinsamen Politiken der Union zu entwickeln und sie den neuen Realitäten des europäischen Aufbauwerks anzupassen, da diese Politiken die wesentliche Grundlage der Solidarität zwischen den Ländern der Union bilden. Daher werden wir zusammen die große Debatte über die finanziellen Perspektiven der Union und über die Zukunft der gemeinsamen Politiken nach 2006 vorbereiten. Dabei bemühen wir uns um umfassende Lösungen, die auch den Schlussfolgerungen des letzten Europäischen Rates von Brüssel am 24. und 25. Oktober 2002 zugrunde liegen.

12. Wir werden darauf achten, dass die Mehrsprachigkeit in den Institutionen der Europäischen Union eingehalten wird, und sind entschlossen, die notwendigen Maßnahmen für die Verwendung des Deutschen und des Französischen in ihren Gremien zu treffen, indem wir zum Beispiel das Erlernen der beiden Sprachen durch die künftigen europäischen Beamtinnen und Beamten, besonders diejenigen aus den Beitrittsländern, im Rahmen von universitären oder beruflichen Ausbildungsprogrammen fördern werden.

13. Wir wollen Europa als Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts stärken, damit alle europäischen Bürgerinnen und Bürger überall auf dem Gebiet der Europäischen Union sicher leben können, insbesondere angesichts neuer Bedrohungen. Die Europäische Union muss eine Gemeinschaft des Rechts und ein Raum der Bürgerinnen und Bürger sein. Auch wollen wir die Freizügigkeit in der Union durch die Abschaffung der Aufenthaltsgenehmigungen für die europäischen Bürgerinnen und Bürger erleichtern. Wir werden uns auch für eine gemeinsame europäische Asyl- und Einwanderungspolitik einsetzen. Ebenso verpflichten wir uns zu einer aktiven Politik für die Einrichtung einer europäischen Staatsanwaltschaft, die Schaffung eines europäischen Strafregisters, die Verstärkung der Kapazitäten von Europol und die Einrichtung einer europäischen Grenzpolizei, die ein wirksameres Vorgehen gegen die illegale Einwanderung ermöglichen wird.

Die Solidarität zwischen Deutschland und Frankreich durch intensivere Zusammenarbeit stärken

14. Um ihre Rolle als Antriebs- und Zugkraft in der Europäischen Union gänzlich auszufüllen, müssen unsere beiden Länder ihre bilaterale Zusammenarbeit in der Europäischen Union in exemplarischer Weise intensivieren. Unser Ziel ist, dass unsere Projekte als Grundlage für die europäischen Politiken dienen können. Wir ergreifen daher bilaterale Initiativen, die es auf prioritären Aktionsfeldern erlauben, eine engere Verbindung zwischen unseren Bürgerinnen und Bürgern, unseren Gesellschaften und unseren Institutionen zu praktizieren.

Jugend, Bildung und Sport

15. Die Vielfalt der Sprachen ist ein Reichtum der Europäischen Union. Ihr Erlernen ist Quelle der Entfaltung und Chance für die junge Generation. Wir möchten das Erlernen der Partnersprache entschlossen fördern und unterstützen generell ein Bildungsmodell, das es den Jugendlichen unserer beiden Länder ermöglicht, zwei europäische Fremdsprachen zu beherrschen.

16. Wir erklären den 22. Januar zum "Deutsch-Französischen Tag". Wir wünschen, dass dieser Tag künftig in allen Einrichtungen unserer Bildungssysteme der Darstellung unserer bilateralen Beziehungen, der Werbung für die Partnersprache und der Information über die Austausch- und Begegnungsprogramme sowie über die Möglichkeiten des Studiums und der Beschäftigung im Partnerland gewidmet wird.

17. Unser Ziel ist es, die Jugendlichen unserer beiden Länder zu ermutigen, Deutschland und Frankreich als einheitlichen Raum für die Durchführung ihrer Ausbildung und die Ausübung ihres Berufs wahrzunehmen. Zur Erleichterung des Austauschs im Hochschul- und Berufsbildungsbereich und der beruflichen Mobilität werden wir weiter für die vollständige gegenseitige Anerkennung von Bildungsabschlüssen und für noch mehr Transparenz und Vergleichbarkeit von beruflichen Qualifikationen sorgen. Die zuständigen Minister werden die Hindernisse identifizieren, die es noch zu überwinden gilt, und bis zum nächsten deutsch französischen Gipfel einen präzisen Zeitplan für die Realisierung dieses Ziels aufstellen sowie regelmäßig über die erreichten Fortschritte berichten. Die Deutsch-Französische Hochschule soll ausgebaut und in die Lage versetzt werden, eine möglichst große Anzahl Studierender aufzunehmen. Deutschland und Frankreich möchten ihr eine neue Dimension geben und schlagen ihren europäischen Partnern vor, die Entwicklung von Zusammenschlüssen von Hochschulinstitutionen zu fördern. Als Vorhut eines Europa der Hochschulen werden diese den Studierenden eine auf europäischer Ebene integrierte akademische Ausbildung ermöglichen.

18. Um den sportlichen Austausch zu intensivieren, beabsichtigen wir die gemeinsame Kandidatur Deutschlands und Frankreichs für die Ausrichtung internationaler Sportwettbewerbe. Wir regen grenzüberschreitende deutsch-französische Großveranstaltungen auf dem Gebiet des Sports unter Einbeziehung eines möglichst breiten Publikums an.

Zivilgesellschaft, Kultur und Medien

19. Die engere Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Frankreich setzt eine bessere gegenseitige Kenntnis unserer Gesellschaften und Kulturen voraus. Um einen intensiveren Dialog zwischen den Verantwortlichen aus Politik, Wirtschaft, Gewerkschaften, Verbänden, Medien und Kultur zu ermöglichen, schlagen wir vor, dass eine jährlich stattfindende Deutsch Französische Konferenz diesen Personenkreis zusammenführt, um die unsere Gesellschaften betreffenden großen Fragen zu diskutieren.

20. Wir wünschen, dass bereits dieses Jahr Verhandlungen aufgenommen werden, die die Ausarbeitung einer internationalen Konvention über die kulturelle Vielfalt im Rahmen der UNESCO zum Ziel haben. Diese Vielfalt muss vor allem im audiovisuellen Bereich und in den neuen Informations- und Kommunikationstechnologien Ausdruck finden. Die Förderung unseres Kulturbetriebs soll dazu ebenso beitragen. Wir regen die Fortentwicklung des Journalistenaustauschs zwischen unseren beiden Ländern an. Wir rufen unsere Minister auf, sich für gemeinsame Kulturprojekte in Drittländern zu engagieren, wozu insbesondere der zu diesem Zweck geschaffene Finanzierungsfonds der beiden Außenministerien genutzt werden soll, und eine gemeinsame Unterbringung unserer Kulturinstitute in Moskau anzustreben.

21. Wir fordern die europäische Öffnung des Kulturkanals ARTE unter Wahrung seiner deutsch französischen Identität, u.a. durch die Einrichtung einer Datenbank für europäische Programme durch diesen Sender, und fordern ihn auf, die Annäherung unserer Gesellschaften voranzubringen. Wir unterstreichen die Bedeutung der Präsenz mindestens eines Fernsehprogramms aus dem Nachbarland in der deutschen und französischen Fernsehlandschaft. Wir fördern die Produktion und Ausstrahlung von gemeinsamen Programmen durch die Radio- und Fernsehanstalten beider Länder. Wir wollen, dass unsere beiden Länder weiterhin Überlegungen über die Zukunft des europäischen Nachrichtensenders EuroNews anstellen.

Harmonisierung von Recht und Gesetz

22. Um die Annäherung unserer Gesellschaften zu intensivieren und neue Fortschritte auf europäischer Ebene zu verwirklichen, streben wir an, unsere nationale Gesetzgebung in wesentlichen Bereichen, die das Leben unserer Bürgerinnen und Bürger betreffen, zu harmonisieren. Wir rufen unsere Minister auf, bei der Vorbereitung von Gesetzentwürfen systematisch ihre Partner zu konsultieren und den Stand und die Entwicklung der Gesetzgebung im Partnerland stärker zu berücksichtigen, um größtmögliche Übereinstimmung zu erzielen. Wir wünschen insbesondere, dass Gesetzesvorhaben vorgestellt werden, die auf eine Annäherung des Zivilrechts, insbesondere des Familienrechts zielen. Wir müssen unseren Bürgerinnen und Bürgern auch die Staatsbürgerschaft beider Länder ermöglichen, soweit sie das wünschen. Ebenso müssen wir die Schwierigkeiten verringern und letztlich beseitigen, die immer noch für diejenigen Bürgerinnen und Bürger bestehen, die im Hinblick auf Beruf, Familie oder persönliche Situation ihren Lebensmittelpunkt sowohl in Deutschland als auch in Frankreich haben.

Ethikrecht

23. Wir legen großen Wert darauf, für die ethischen Probleme, die durch den Fortschritt von Wissenschaft und Medizin entstanden sind, gemeinsamen Antworten zu finden. Unter Berücksichtigung der Überlegungen der Ethikräte beider Länder wollen wir eng abgestimmte Entwürfe vorstellen, die die Annahme vergleichbarer Gesetze ermöglichen.

Regionale und interregionale Zusammenarbeit

24. Ebenso wünschen wir eine Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften, um das Entstehen neuer Verbindungen, insbesondere zwischen Bundesländern und französischen Regionen, ebenso wie die Fortentwicklung einer interregionalen Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden zu begünstigen. Wir unterstützen die Schaffung eines Eurodistrikts Straßburg-Kehl mit guter Verkehrsanbindung, um neue Formen der Kooperation zu erforschen und europäische Institutionen aufzunehmen, und rufen zur Schaffung weiterer Eurodistrikte auf.

Außenpolitik

25. Deutschland und Frankreich werden darauf achten, in internationalen Gremien, einschließlich des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, gemeinsame Standpunkte einzunehmen und abgestimmte Strategien gegenüber Drittländern festzulegen, insbesondere im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik.

26. Unsere Außenminister werden die Vernetzung unserer diplomatischen und konsularischen Dienste verstärken, insbesondere durch gemeinsame Unterbringung und gemeinsame Dienstleistungen. Wir beauftragen sie auch damit, die Möglichkeit der Eröffnung gemeinsamer deutsch-französischer Botschaften zu prüfen.

27. Die Dienstleistungen für unsere Bürgerinnen und Bürger im Partnerland müssen unter Federführung der Außenministerien durch eine intensivierte Kooperation zwischen den konsularischen Diensten und den Verwaltungen des Partnerlandes verbessert werden. Die gegenseitige Hilfe für unsere Bürgerinnen und Bürger in Drittländern wird ebenfalls noch weiter ausgebaut werden.

Verteidigung

28. Im Rahmen der ESVP unterstreichen Deutschland und Frankreich an diesem Tag, der auch der 15. Jahrestag der Gründung des Deutsch-Französischen Verteidigungs- und Sicherheitsrates ist, die Qualität und die Bedeutung ihrer Zusammenarbeit im Bereich der Verteidigung. Sie möchten sie mit Blick auf den Aufbau Europas stärken. Dabei geht es insbesondere um die Verbesserung der militärischen Fähigkeiten, einschließlich der Einführung neuer Formen der Zusammenarbeit, insbesondere durch Harmonisierung der militärischen Bedarfsplanung und Bündelung von Fähigkeiten und Ressourcen, um zur Schaffung einer europäischen Rüstungspolitik und einer europäischen Kultur der Sicherheit und Verteidigung beizutragen.

Wirtschafts- und Finanzpolitik

29. Um die Koordinierung unserer Wirtschaftspolitik und unserer Aktivitäten auf Ebene der Europäischen Gemeinschaft wie international zu stärken, werden Deutschland und Frankreich im Rahmen des durch das Protokoll von 1988 gegründeten Deutsch- Französischen Finanz- und Wirtschaftsrats, der der Eckstein unserer bilateralen Beziehungen ist, gemeinsame Positionen zu den sich mittel- und langfristig stellenden grundsätzlichen Fragen der Wirtschafts- und Finanzpolitik wie Finanzierung der Renten und Pensionen, des Gesundheitssystems und des Arbeitsmarkts entwickeln. Wir werden ebenso unsere Zusammenarbeit in der Industrie-, Handels-, Energie-, Technologie- und Transportpolitik vertiefen, um im europäischen Rahmen die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaften zu stärken.

30. Damit Europa voll und ganz zu den internationalen Debatten der Wirtschafts-, Finanz- und Handelspolitik beitragen kann und über eine noch größere Analyse- und Vorschlagskapazität verfügt, womit es seine Stellung in diesen Bereichen stärken kann, beschließen Deutschland und Frankreich eine europäische Initiative mit dem Ziel, ein Europäisches Zentrum für Internationale Wirtschaft zu schaffen, das diesen Zielen gewidmet ist. Dieses Zentrum könnte in Brüssel angesiedelt sein und sollte sich schrittweise allen europäischen Partnern öffnen – Mitgliedsstaaten, Institutionen der Gemeinschaft und privaten Akteuren.

Entwicklungszusammenarbeit

31. Deutschland und Frankreich verstärken ihre Koordination in der Entwicklungszusammenarbeit, insbesondere bei der Definition der Prioritäten ihrer bilateralen Entwicklungszusammenarbeit und ihrer Bewertung. Sie werden bemüht sein, gemeinsame Standpunkte auf diesem Gebiet in den entsprechenden internationalen Gremien festzulegen. Sie intensivieren ihre Arbeit vor Ort mit der Durchführung gemeinsamer oder sich ergänzender Projekte, um zur Entwicklung insbesondere in Afrika beizutragen und Geißeln wie die Drogen und große Pandemien wie AIDS zu bekämpfen.

32. Ebenso rufen wir zur Gründung eines Deutsch-Französischen Freiwilligendienstes auf, um es jungen Deutschen und jungen Franzosen zu ermöglichen, sich gemeinsam in Projekten der Zusammenarbeit in Drittländern, besonders mit Blick auf die Entwicklungsländer, zu engagieren.

Umwelt und nachhaltige Entwicklung

33. In einem Umfeld, in dem Katastrophen und insbesondere Überschwemmungen immer häufiger in neuer Art und Weise die Frage der Prävention natürlicher Risiken und des Krisenmanagements aufwerfen, wollen Deutschland und Frankreich der Motor einer europäischen Politik zur Prävention von Naturkatastrophen, insbesondere von Überschwemmungen sein. Sie fordern die Kommission auf, einen Vorschlag zur Schaffung eines Europäischen Zentrums der Prävention und des Schutzes bei Überschwemmungen vorzulegen. Der deutsch-französische Umweltrat wird bei seinen Arbeiten dieser Aufgabe Priorität geben. Beide Länder werden die Möglichkeit untersuchen, bei Katastrophen auf gemeinsame Mittel zurückzugreifen.

34. Wir werden uns für eine wirksame und verantwortungsvolle internationalen Umweltpolitik durch den Ausbau des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP) einsetzen und langfristig die Schaffung einer Weltorganisation für Umweltfragen im Rahmen der Vereinten Nationen anstreben.

Forschung und technologische Entwicklung

35. Wir wollen die Entwicklung der deutsch-französischen Zusammenarbeit fortsetzen, um zur Schaffung eines europäischen Forschungsraums beizutragen, dies insbesondere durch Aktivitäten zugunsten der Mobilität von Forscherinnen und Forschern und der Einrichtung von Promotionsstudiengängen der Deutsch-Französischen Hochschule. Wir sind entschlossen, unserer Raumfahrtzusammenarbeit insbesondere im Bereich der Trägerraketen neue Impulse zu geben. Wir befürworten, dass die Kompetenz der Europäischen Union im Raumfahrtbereich ausdrücklich in die Verträge aufgenommen wird. Im Hinblick auf die jüngsten Entwicklungen in dieser Technik sprechen wir uns im Sinne der deutsch-französischen Initiative im Rahmen der Vereinten Nationen erneut gegen das menschliche Klonen aus. Wir treten für die Zusammenarbeit zwischen deutschen und französischen Forschungsinstituten zur noch wirksameren gemeinsamen Krebsbekämpfung ein.

Ein verstärkter bilateraler Abstimmungsprozess

36. Die deutsch-französischen Gipfeltreffen werden die Form eines Deutsch-Französischen Ministerrates annehmen. Dieser wird von den Außenministern vorbereitet werden. Der Ministerrat wird die Koordinierung der deutsch-französischen Zusammenarbeit auf höchster Ebene sowie die Nacharbeit zu ihrer Umsetzung in den vorrangigen Handlungsfeldern sicherstellen. Ministerräte in kleinerer Zusammensetzung können zur Behandlung spezifischer Themen zusammentreten.

37. Der Deutsch-Französische Sicherheits- und Verteidigungsrat und sein Komitee werden anlässlich des Deutsch-Französischen Ministerrates abgehalten.

38. Wenn ein Thema der Tagesordnung dazu geeignet ist, nimmt der zuständige Minister des Partnerlandes an Kabinettssitzungen der anderen Seite teil und wird eingeladen, gemeinsame legislative Projekte vorzustellen.

39. Ebenso sollen sich die Minister unserer beiden Länder über die Ministerräte der Europäischen Union hinaus noch systematischer und häufiger treffen, insbesondere um Tagesordnungspunkte des Deutsch-Französischen Ministerrats vorzubereiten.

40. Der Rhythmus der Treffen auf höchster Ebene zwischen Bundeskanzler und Staatspräsident, in Anwesenheit der beiden Außenminister, wird beibehalten und kann wenn nötig intensiviert werden.

41. In jedem Land wird ein Beauftragter (Generalsekretär) für die deutsch-französische Zusammenarbeit geschaffen. Diese hochrangige Persönlichkeit wird persönlich beim Bundeskanzler (beim Premierminister) angesiedelt und über geeignete Strukturen im Außenministerium verfügen. Der Beauftragte koordiniert die Vorbereitung, Durchführung und weitere Behandlung der Beschlüsse der politischen Abstimmungsgremien und die Annäherung unserer beiden Länder in den europäischen Gremien. Ihm steht ein Vertreter aus dem Partnerland zur Seite. Der Beauftragte für die deutsch-französische Zusammenarbeit nimmt am Deutsch-Französischen Ministerrat teil. Er ist Vorsitzender der interministeriellen Kommission für die Zusammenarbeit zwischen beiden Ländern.

42. Um die gegenseitige Kenntnis der administrativen Praxis und die Effizienz unserer gemeinsamen Arbeit in den öffentlichen Verwaltungen unserer beiden Länder zu verbessern, fordern wir unsere Minister auf, die Abordnung von Beamtinnen und Beamten in das andere Land auf nationaler wie lokaler Ebene allgemein einzuführen, die Kontakte zwischen den Verantwortlichen der gleichen Fachbereiche in beiden Ländern zu systematisieren, den Informationsaustausch zu intensivieren, die Kenntnis der Partnersprache zu verbessern und gemeinsame Ausbildungsprogramme insbesondere für den höheren Dienst zu schaffen. Wir schlagen ihnen auch vor, einen Mitarbeiter aus dem Partnerland in ihren Stab aufzunehmen. Ebenso schlagen wir den Gebietskörperschaften einen solchen Austausch vor.

43. Die Umsetzung dieser Erklärung fällt in die gemeinsame Verantwortung der Ministerien beider Länder für ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich. Diese legen anlässlich des Gipfeltreffens nach diesem 40. Jahrestag ein gemeinsames Programm zur Zusammenarbeit vor. Bei jedem Deutsch-Französischen Ministerrat werden sodann die Umsetzung der Programme zur Zusammenarbeit bewertet und ihre Prioritäten aktualisiert.

Der Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland Gerhard Schröder

Der Präsident der Französischen Republik Jacques CHIRAC

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