Die Intensität und Vielschichtigkeit der Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Frankreich ist ohne Parallele in den internationalen Beziehungen.
Die Grundlage für die deutsch-französische Partnerschaft bildet der Vertrag über die deutsch-französische Zusammenarbeit, auch Élysée-Vertrag genannt, der am 22. Januar 1963 durch Konrad Adenauer und Charles de Gaulle unterzeichnet worden war. Er sieht regelmäßige Gipfeltreffen und Konsultationen vor und setzt der Zusammenarbeit thematische Schwerpunkte.
Die zahlreichen Abstimmungsmechanismen, welche sich seit 1963 zusammen mit den Themen der Zusammenarbeit stetig fortentwickelt haben, sind mit der Gemeinsamen Erklärung zum 40. Jahrestag des Elysée-Vertrags vom 22. Januar 2003 überarbeitet und an die neue Etappe der deutsch-französischen Zusammenarbeit – im Dienste einer gemeinsamen Verantwortung für Europa – angepasst worden.
Die Deutsch-Französischen Institutionen: Adenauer-de Gaulle Preis
Blaesheim-Treffen
Das Deutsch-Französische Jugendwerk
Der Bevollmächtigte für kulturelle Angelegenheiten
Deutsch-Französischer Finanz- und Wirtschaftsrat
Deutsch-Französischer Integrationsrat
Deutsch-Französischer Kulturrat
Deutsch-Französischer Tag
Deutsch-Französischer Umweltrat
Deutsch-Französischer Verteidigungs- und Sicherheitsrat (DFVSR)
Die Agenda 2020
Die Beauftragten für die deutsch-französische Zusammenarbeit
Die Deutsch-Französischen Ministerräte
ProTandem
Zusammenarbeit der Parlamente