Die Intensität und Vielschichtigkeit der Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Frankreich ist ohne Parallele in den internationalen Beziehungen.

- Deutsch-Französischer Ministerrat (Paris, 12.10.2006) - Foto: F. de La Mure/MAE
Die Grundlage für die deutsch-französische Partnerschaft bildet der Vertrag über die deutsch-französische Zusammenarbeit, auch
Élysée-Vertrag genannt, der am 22. Januar 1963 durch Konrad Adenauer und Charles de Gaulle unterzeichnet worden war. Er sieht regelmäßige Gipfeltreffen und Konsultationen vor und setzt der Zusammenarbeit thematische Schwerpunkte.
Die zahlreichen Abstimmungsmechanismen, welche sich seit 1963 zusammen mit den Themen der Zusammenarbeit stetig fortentwickelt haben, sind mit der
Gemeinsamen Erklärung zum 40. Jahrestag des Elysée-Vertrags vom 22. Januar 2003 überarbeitet und an die neue Etappe der deutsch-französischen Zusammenarbeit – im Dienste einer gemeinsamen Verantwortung für Europa – angepasst worden.
Die Deutsch-Französischen Institutionen:
Druckversion