Während vor allem in den skandinavischen Ländern die Gewerkschaften hohe Mitgliederzahlen vorweisen können, liegt Frankreich diesbezüglich auf dem letzten Platz der EU-Staaten.
Außer dem Organisationsgrad gibt es jedoch noch weitere Unterschiede: In Frankreich sind die Mitgliedsbeiträge bei den Gewerkschaften viel geringer. Dafür gibt es keine Streikkassen, mit denen die Gehaltsverluste der Mitglieder bei Streiks ausgeglichen werden. Die Teilnahme an einem Arbeitskampf bedeutet somit in Frankreich immer den vollen Lohnverlust. In Frankreich gibt es keine wirkliche Tarifautonomie, Streiks sind häufig benutzte Mittel im Verhandlungsprozess. Sie können jedoch nicht von den Gewerkschaften in Auftrag gegeben werden. Da das Streikrecht in Frankreich ein individuelles Menschenrecht ist, genügen drei Teilnehmer, um einen legitimen Arbeitskampf durchzuführen.
Es gibt fünf große Gewerkschaftsverbände, die von der Regierung als "repräsentativ" angesehen werden und rechtsverbindliche Tarifverträge abschließen können. Sie stehen Arbeitnehmern aus allen Branchen offen. Die fünf Verbände unterscheiden sich jedoch mitunter deutlich in ihren politischen Ausrichtungen.
Stand: Oktober 2007
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