Die Beauftragten für die Deutsch-Französische Zusammenarbeit

Derzeit Beauftragte für die Deutsch-Französische Zusammenarbeit sind:
Anna Lührmann und Laurence Boone

Die deutsche und die französische Regierung hatten am 22. Januar 2003 anlässlich des 40. Jahrestags der Unterzeichnung des Élysée-Vertrags die Intensität und die Bedeutung der deutsch-französischen Beziehungen sowohl auf bilateraler als auch europäischer Ebene hervorgehoben und den Willen zum Ausdruck gebracht, ihre Zusammenarbeit durch die Einrichtung eines halbjährlich stattfindenden Deutsch-Französischen Ministerrats und die Schaffung des Amtes eines Beauftragten für die deutsch-französische Zusammenarbeit in jedem der beiden Länder zu vertiefen.

Die Beauftragten, die der Abstimmung beider Länder auf Regierungsebene neue Impulse verleihen sollen, bemühen sich auch um die Annäherung der Zivilgesellschaften und unterstützen als beigeordneter Minister für Europa bzw. Staatsminister bilaterale Projekte mit europäischer Dimension.
 

I. Die treibende Kraft beider Regierungen

Seit der gemeinsamen Deutsch-Französischen Erklärung vom 22. Januar 2003 ersetzen die Beauftragten die Kommission zur Vorbereitung deutsch-französischer Gipfeltreffen, die durch den Élysée-Vertrag geschaffen worden war.
Unter Nummer 41 der Erklärung wird ihr Status und ihre Aufgabe erläutert: "Diese hochrangige Persönlichkeit wird persönlich beim Bundeskanzler/beim Premierminister angesiedelt und über geeignete Strukturen im Außenministerium verfügen. Der Beauftragte koordiniert die Vorbereitung, Durchführung und weitere Behandlung der Beschlüsse der politischen Abstimmungsgremien und die Annäherung unserer beiden Länder in den europäischen Gremien."
Die den Regierungschefs unterstellten Beauftragten haben die Aufgabe, die verstärkte deutsch-französische Zusammenarbeit auf Regierungsebene zu koordinieren. Durch ihre Arbeit ist es möglich, mit jedem Ministerium die gemeinsamen Maßnahmen festzulegen, die dann auf den Deutsch-Französischen Ministerräten angenommen werden.

Über diese nationale Rolle hinaus wird die Funktion der Beauftragten durch ihre Einbindung auf lokaler Ebene ergänzt.
Im Rahmen des deutschen Föderalismus und der französischen Dezentralisierungspolitik engagieren sich die Beauftragten für die regionale und grenzüberschreitende Zusammenarbeit. Durch die Veranstaltung von Treffen in den französischen Regionen und den Bundesländern und den Kontakt mit lokalen Verantwortlichen zeigen sie, dass die deutsch-französischen Beziehungen auch auf lokaler Ebene gepflegt werden.

II. Engagement für die Stärkung der Verbindungen zwischen den Zivilgesellschaften

Anlässlich des 40. Jahrestags des Élysée-Vertrags wurde beschlossen, den 22. Januar, den Tag der Vertragsunterzeichnung, in beiden Ländern als "Deutsch-Französischen Tag" zu begehen. Jedes Jahr bietet dieser Tag Gelegenheit, die intensive Zusammenarbeit zwischen beiden Ländern hervorzuheben, gemeinsame Initiativen zu ergreifen und Akteure der deutsch-französischen Freundschaft mit dem Adenauer-de-Gaulle-Preis auszuzeichnen. Mit dieser Auszeichnung können die Beauftragten, die der Jury vorsitzen, zum Handeln ermutigen und verdiente Persönlichkeiten oder Einrichtungen auszeichnen, die sich stark in der Zusammenarbeit beider Länder engagieren.

So hat die Verleihung des Preises an die Deutschmobil jetzt mobiklasse und France-Mobil jetzt francemobil, die auf lebendige Weise dazu beitragen, das Interesse am Erlernen der deutschen und der französischen Sprache zu steigern, gezeigt, dass dem Erlernen der Partnersprache besondere Aufmerksamkeit geschenkt wird. Um dazu anzuregen, unterstützen die Beauftragten Kommunikationskampagnen wie die des Goethe-Instituts.

Mit gezielten Kampagnen kann ferner die Sichtbarkeit von Praktikumsangeboten in jedem der beiden Länder verbessert und die Mobilität von Jugendlichen gefördert werden, beispielsweise mit den Entdeckungstagen: Im Rahmen des Deutsch-Französischen Tages werden jedes Jahr französische und deutsche Schüler von 5. bis zur 10. Klasse dazu eingeladen, Unternehmen des Partnerlands kennenzulernen.

Die Erhöhung der Mobilität französischer und deutscher Bürger aller Altersgruppen ist ein Schwerpunkt der Arbeit der Beauftragten. So bemühen sie sich besonders, die bürokratischen Hürden zu verringern, mit denen die Bürger sowie die kleinen und mittleren Unternehmen im Alltag konfrontiert sind.

III. Im Dienste Europas

Die deutsch-französische Zusammenarbeit schließt niemanden aus, sondern ist stark in eine europäische Perspektive eingebettet. So kann die Mehrheit der bilateralen Initiativen auf andere Länder der Europäischen Union ausgedehnt werden und zu Vorschlägen auf Gemeinschaftsebene führen. Umgekehrt erfahren viele europäische Projekte eine Stärkung durch die gemeinsame Beteiligung Frankreichs und Deutschlands. Das deutsch-französische Tandem kann so als Ideenschmiede und Motor für die europäische Dynamik dienen.

Die Beauftragten für die deutsch-französische Zusammenarbeit, die gleichzeitig Staatsminister für europäische Angelegenheiten bzw. Staatsminister für Europa sind, symbolisieren und verkörpern den Willen der beiden Partner, gemeinsam für die Weiterentwicklung der EU einzutreten. Durch ihre regelmäßige Abstimmung und ihre häufigen Treffen können konkrete Vorschläge für die Entwicklung europäischer Strategien formuliert werden. Sie setzen sich insbesondere für Themen mit wirtschaftlichen Auswirkungen ein.

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