Der Bevollmächtigte der Bundesrepublik Deutschland für kulturelle Angelegenheiten im Rahmen des Vertrages über die Deutsch-Französische Zusammenarbeit


Klaus Wowereit


Aktuelles
Seit dem 1. Januar 2007 bekleidet Klaus Wowereit, der Regierende Bürgermeister von Berlin, das Amt des Bevollmächtigten der Bundesrepublik Deutschland für kulturelle Angelegenheiten im Rahmen des Vertrags über die deutsch-französische Zusammenarbeit. Damit vertritt Klaus Wowereit Deutschland – im Rang eines Bundesministers – im Rahmen der Zuständigkeiten der Länder in bildungspolitischen und kulturellen Angelegenheiten insbesondere gegenüber den für Kultur und Bildung zuständigen französischen Ministern unter anderem bei den halbjährlich stattfindenden deutsch-französischen Ministerräten. Den Bevollmächtigten unterstützen laut Bund-Länder-Vereinbarung vom 6. Februar 1969 neben dem so genannten „Büro II“ (für die Dauer der Amtszeit von BV Wowereit in der Senatskanzlei des Landes Berlin) das „Büro I“ in der Kulturabteilung des Auswärtigen Amts, deren Leiter dem Bevollmächtigten beigeordnet ist.

Schwerpunkte für Klaus Wowereit in seinem Amt als Bevollmächtigter sind Jugend und Sprache, die Verstärkung der deutsch-französischen Kooperation in regionalen und lokalen Partnerschaften, die Förderung von Mobilität und das Deutsch-Französische Geschichtsbuch. Bis zum Ende seiner Amtszeit soll in jedem Bundesland mindestens ein Angebot für das deutsch-französische AbiBac existieren.

Vertragliche Grundlage
Das Amt des Bevollmächtigten wurde durch die im Elysée-Vertrag vom 22.1.1963 eingerichteten Verfahren der Zusammenarbeit erforderlich. Näheres zu den Zuständigkeiten des Bevollmächtigten im Bildungsbereich und bei der Zusammenarbeit findet sich im Elysée-Vertrag unter "Erziehungs- und Jugendfragen". Die Aufgaben des Bevollmächtigten wurden durch die Bund-Länder-Vereinbarung vom 6.2.1969 konkretisiert. Diese stellt den Bevollmächtigten einem Bundesminister gleich und räumt ihm als Mitglied des Deutsch-Französischen Ministerrats eine starke Stellung ein.

Ziele
Aufgrund der föderalen Struktur der Bundesrepublik, und der besonderen Verantwortung der Länder, war es das Ziel, Frankreich im bilateralen Kultur- und Bildungsbereich einen zentralen Ansprechpartner zur Verfügung zu stellen, um so die Zusammenarbeit auf diesen Gebieten zu erleichtern und voranzutreiben. Dabei vertritt der Bevollmächtigte die 16 Länder in den Beziehungen zu Frankreich in Angelegenheiten, die innerstaatlich ausschließlich der Gesetzgebung der Länder unterliegen. Im Übrigen nimmt das Auswärtige Amt die Verantwortung für sonstige Fragen der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik wahr.

Organisation
Der Bevollmächtigte wird jeweils für 4 Jahre auf Vorschlag der Regierungschefs der Länder vom Kabinett ernannt. Neben der Vertretung der Länder auf den Gebieten Kultur und Bildung ist es Aufgabe des Bevollmächtigten, die einzelnen Länderauffassungen zu koordinieren und sie mit den außenpolitischen Belangen des Bundes im Rahmen der kulturellen auswärtigen Beziehungen zu Frankreich in Einklang zu bringen. Dem Bevollmächtigten ist der Leiter der Kulturabteilung des Auswärtigen Amts beigeordnet. Druckversion